• Nur mal so als Frage, weil ich zum ersten Mal mit dem Flugzeug nach Korsika reisen werde.
    Ein Bekannter von mir hatte vor kurzen eine Flugverspätung von einigen Stunden. Er ist von Frankfurt nach Rom geflogen mit einem Zwischenstopp in Dubai. Ihm selbst hat das nicht viel ausgemacht und er war froh endlich im Urlaub zu sein. Ich meinte zu ihm er hat Aspruch auf einen Schadensersatz, da die Leistung der Airline ja nicht stattgefunden hat, beziehungsweise nicht geklappt hat. Er meinte aber, dass wäre viel zu stressig und stapaziös das zu machen und ein Bürokratiekrieg. Deswegen meine Frage, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat und die Reisekosten zurückerstattet bekommen hat. Ich freue mich über Antworten, da ich selbst in ein paar Wochen meinen Urlaub antrete und auf alles vorbereitet sein will.

  • Nur mal so als Frage, weil ...Er ist von Frankfurt nach Rom geflogen mit einem Zwischenstopp in Dubai...da ich selbst in ein paar Wochen meinen Urlaub antrete und auf alles vorbereitet sein will.


    Hallöchen Waldfee,


    von Frankfurt über Dubai nach Rom... Seltsam, aber wenn es so gewesen ist... h/% Auf alles vorbereitet sein geht irgendwie nicht. Dann besser daheim bleiben. Da lässt sich das Leben bessser kontrollieren.


    Hm, das klingt mir hier ein bisschen zu trollig... :winke:


    Cheers
    Tom

    On ne peut pas être triste en faisant du vélo.

  • Ich finde es sehr bedauerlich und bedenklich, dass der Konsum von Drogen ständig zunimmt. Es scheint sich um eine rein fiktive Reise gehandelt zu haben - dabei kann man ohne Zeitverlust den Raum in der vierten Dimension falten.


    Arrigu

  • Lieber Heinz, oder gar in der verbleibenden Zeit schon mal eine Runde Heizöl für den kommenden Winter sägen gehen. :beer:


    Hallo Klaus:


    Mein Lieber, der Vorschlag ist äußerst gewagt und eignet sich nur für Leute, die schon auf lange Erfahrung mit Heizöl zurückgreifen können. Ich bin handwerklich nicht allzu begabt und daher gingen die ersten Versuche, das Heizöl in gleich große Stücke zu filetieren, gehörig in die Hose. Ich musste mehrere Veruche starten, bis ich endlich erfolgreich war.
    Es kommt dabei entscheidend darauf an, dass man die Fließgeschwindigkeit und den Sauerstoffpartiealdruck beachtet. Noch wichtiger ist der Anstellwinkel der Säge. Dieser sollte nicht weniger als 23,5 Grad betragen analog der Kippung der Erdachse. Alle diese Parameter waren mir bei den ersten Versuchen nicht bekannt, was in der Folge zu einigen Handverletzungen geführt hat. Inzwischen werden aber an Wochenenden in der Eifel bei Hümel Seminare angeboten. Ich rate also dringend, ein solches Seminar unter fachkundiger Leitung zu belegen, bevor man sich unvorbereitet an das Zersägen von Heizöl begibt. Alternativ kann man in einem großen Onlineshop (der mit A anfängt) sauber zugeschnitte Heizölbriketts bestellen. Die Erfahrungen hiermit sind durchwegs positiv (meist fünf Sterne in der Beurteilung, durchgehend verifizierte Käufe).


    Glück auf
    Arrigu

  • Was das Heizöl betrifft, ist ein Kurs sicher unumgänglich.
    Ich bin damals den historischen Weg über Schweröl gegangen und habe mich erst spät an das Heizöl gewagt.


    Und wegen der Geographie macht euch mal nicht lustig. Ob Dänemark oder Schweden ist doch egal - Hauptsache Asien...


    Gruß
    Bernd

  • Ich bin damals den historischen Weg über Schweröl gegangen und habe mich erst spät an das Heizöl gewagt.


    Hallo, Bernd!


    Endlich werden in diesem Forum mal Themen von Belang besprochen! Dinge, die uns im täglichen Leben weiterhelfen und enorme Erleichterungen bringen. Dafür einen herzlichen Dank! Leider kommt der Tip mit dem Umweg über das Schweröl für mich etwas spät. Hätte ich eher davon Kenntnis gehabt, hätte auch ich diesen leichteren Weg beschritten und mir wären sicher die schmerzhaften Verletzungen der Hand erspart geblieben.
    Immerhin habe ich bezüglich der Verletzungen eine Selbsthilfegruppe gegründet und bin froh, mit Leidensgenossen freimütig darüber sprechen zu können. Es bringt wirklich Erleichterung!


    In Verbundenheit


    Arrigu

  • Mal zurück zur eigentlichen Frage.
    Soviel ich weiß, gibt es nur Schadenersatz, wenn durch die Verspätung Anschlussflüge oder andere bezahlte Leistungen verpasst werden. Die Bürokratie soll bewusst sehr umständlich gehalten werden.
    Ansonsten muss am schon auf einiges gefasst sein. Zwei Beispiele:
    Wir sind 2015 nach New York geflogen. Eigentlich Leipzig - Düsseldorf - New York. Der Leipziger Flug wurde kurzfristig abgesagt und wir wurden über Wien umgeleitet. Geografisch gesehen Schwachsinn, aber wir waren sogar zeitiger in New York.
    2016 waren wir in Kolumbien auf Verwandschaftsbesuch. Der preiswerteste Flug führte über Istanbul. Ebenfalls geografisch eigentlich sinnfrei. Hat aber alles prima funktioniert. Auf dem Rückflug hatten wir 3 Stunden Zwischenstopp in Panama. Der Flieger hatte bereits in Bogotá 1,5 Stunden Verspätung und stand 3 Stunden in Panama. Nach 6 Stunden Flug hatte er die komplette verlorene Zeit wieder aufgeholt und war sogar 1,5 Stunden zu zeitig in Istanbul.
    Ich habe das Gefühl, dass die Fluggesellschaften schon aus Kostengründe tricksen und bei Flügen mit Umsteigestationen braucht man starke Nerven.


    LG Wolfgang und Marianne

  • Wenn es interessiert, hier kann wegen Verspätungen und Flugausfällen seine Fluggastrechte geltend machen. Das hat jetzt auch mein Kollege gemacht und hat eine Entschädigung von 150 Euro pro Person bekommen. Ohne langes hin und her und stressfrei. Es kommt immer darauf an welche Strecke man hinter sich legt. In Europa geht es glaube ich bis 150 oder 300 Euro. Außerhakb Europas sogar bis zu 600 Euro. Lohnen tut sich das auf jeden Fall und man kann für den nächsten Urlaub schon mal etwas sparen :beer:


    Edit durch guri: Link entfernt, wer die Information braucht kann sich das selbst in den Suchmaschinen suchen.

  • Habe gerade mal in den Fluggastrechten gelesen.


    Weil es sich bei der 261/2004/EG Verordnung um europäisches Recht
    handelt gilt es überwiegend für europäischen Flugraum. Man braucht dabei
    kein EU Bürger zu sein um Forderungen bei Flugverspätungen geltend
    machen zu können. Es reicht aus, wenn der Flug von irgendeinem Flughafen
    in der EU abging (mit einer beliebigen Fluggesellschaft) oder in der EU
    ankommt (mit einer EU Fluggesellschaft). Zur EU zählen hierbei auch
    Iceland, Norwegen und Schweiz.


    Da wird wieder mal ein Grund mehr deutlich, weshalb Lufthansa & Co wesentlich teurer sind. Unser geschilderten Flüge erfolgten mit American Airlines bzw. Turkish Airlines. Beide Mitglieder der renommierten StarAlliance, also keine Billigflieger, aber eben keine EU-Fluggesellschaften. Da zählt dieses EU-Recht nichtin jedem Fall. Bei Turkish Airlines haben wir rund 800 € am Preis für 2 Tickets gespart. Soviel macht nicht einmal die Entschädigung aus.Service und Betreuung waren einwandfrei.


    Logisch, das man bei EU-Fluggesellschaften jedoch nicht auf seine Rechte verzichten sollte.
    LG Marianne und Wolfgang

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