PKW - Anhängerversicherung auf Korsika - Tipp`s ???

  • Hallo zusammen,


    wir würden gerne unseren Anhänger hier auf Korsika versichern. Die Versicherung sagt "geht nur in Verbindung mit PKW - Versicherung".
    Das Auto muss noch ein paar Jahre in D angemeldet bleiben.
    Der Anhänger muss dieses Jahr zum Tüv. Europa ist noch lange nicht Europa, aber alle zwei Jahre mit dem Anhänger nach D wegen Tüv???? ::,,II8
    Hat jemand zufällig ein TIPP ???
    LG Rolf

  • Hab jetzt selber noch nicht geschaut, aber wie ist es denn wenn ihr den Anhänger nur aus "sportlichen" Gründen nutzt, ihn quasi auf ein grünes Kennzeichen ummeldet.
    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch braucht man in Frankreich überhaupt keine Versicherung für einen Anhänger bis 499 oder 749 kg. Da gibt es wiedersprüchliche Aussagen im Netz.
    Der Anhänger ist mit dem PKW versichert und wird mit dem selben Kennzeichen gefahren.


    Unser Wohnwagen ist auch auf unsere Adresse in der Aquitaine zugelassen. Er hat aber eine Carte Grise, ein eigenes Kennzeichen und er ist selbst versichert. Mein Vater sagt aber selbst diese Versicherung sei damals auf freiwilliger Basis gewesen. Ist aber schon einige Jahre her, ich glaube 1995 wurde er auf Frankreich umgemeldet. TÜV und Gasprüfung braucht er auf jeden Fall nicht.


    Also wenn man sich so durchs Internet liest dann kann man rechtlich keinen kleinen französischen Anhänger an ein deutsches Auto hängen. Man könnte aber in Frankreich einfach mit der bisherigen Zulassung und Versicherung ohne TÜV weiter fahren. TÜV am Anhänger kennen die ja nicht.


    Manche behaupten man könne in F einfach das deutsche Kennzeichen des Zugfahrzeugs an den Anhänger machen weil angeblich der Anhänger in Deutschland im Zugebetrieb auch mit dem PKW versichert ist und die Anhängerversicherung nur greift wenn der Anhänger selbst für einen Schaden verantwortlich ist. Was da im Schadenfall die deutsche Versicherung des Zugfahrzeugs dazu sagt will ich aber gar nicht wissen. Nach Deutschland kann man in der Kombi auf jeden Fall aber nicht mehr fahren. Da würde ich lieber in F ohne TÜV fahren.

  • Hallo Karl-Otto,
    um Dir eine präzise Antwort zu geben, müßtest Du exakt sagen, wie schwer Dein Hänger ist, welche frz. Versicherung Du kontaktiert hast und welches Gesamtgewicht Zugfahrzeug und Hänger im beladenen Zustand erreichen dürfen.
    Daraus ergibt sich, welche Art der Versicherung Du brauchst und welchen Führerschein, wenn Du mit einem frz. Kennzeichen für den Hänger fahren möchtest. Ichn habe die verschiedensten Hänger in F angemeldet und kann Dir gerne noch genaueres schreiben.


    Guri, was Du geschrieben hast, ist leider großteils nicht richtig. Auch wenn das Netz vielleicht widersprüchlich ist und Dein Vater Dir etwas erzählt hat, das frz. Zulassungssystem ist eindeutig und eigentlich auch simpel:
    Carte grise pour les remorques



    Hänger bis 500 kg PTAC (Maximalgewicht im beladenen Zustand): Hänger muss Kennzeichen des Zugfahrzeugs tragen, wird nicht extra versichert und hat keine carte grise, verwendet man verschiedene Zugfahrzeuge muss man für jedes eine "plaque minéralogique" haben.


    Hänger über 500 kg PTAC aber unter 750 kg : diese Hänger müssen ein eigenes Kennzeichen tragen (verschieden vom Zugfahrzeug) und müssen eine eigene carte grise haben. Sie können jedoch mit einem Zugfahrzeug mitversichert werden, dies ist der Versicherung anzugeben und ist nicht austauschbar.


    Hänger über 750 kg müssen darüber hinaus separat versichert werden, außerdem wird in F der permis E/B dafür verlangt, wenn das Gespanngewicht 3500 kg überschreitet und das PTRA des Zugfahrzeugs überschritten wird - es kommt auf Deine Eintragungen im deutschen Führerschein an, ob Du dieses Gespann mit frz. Hängerkennzeichen fahren darfst.



    Am Rande sei erwähnt, dass in Frankreich ein Auto, welches überwiegend in F bewegt wird, bzw. von einer Person bewegt wird, die einen Wohnsitz in F hat, auch in F zugelassen sein muss. Gleiches gilt für den Führerschein einer Person, die in Frankreich überwiegend lebt, dort einen Wohnsitz angemeldet hat: man muss den deutschen Führerschein gegen den frz. permis eintauschen. Falls die erlaubten Fahrzeuge, Gespanne und Gewichte des deutschen Führerscheins von den frz. Kategorien abweichen, dann kann man sich die deutschen Besonderheiten aber in den frz. permis eintragen lassen (ich habe das machen lassen).
    Spätestens bei einem gravierenden Verstoß gegen den code de la route werden die Gendarmen die Änderungen verlangen, bei normalen Verkehrskontrollen kommt es eher nicht dazu (es sei denn, die fliques kennen Dich und wissen, dass Du in Carbuccia wohnst).
    Ich glaube, die Anmeldung in F Deines Fahrzeugs wäre die einfachste und korrekteste Lösung, sofern Du in Carbuccia wohnst.


    Ansonsten kann ich sagen, dass Die AXA auch Hänger (über 750 kg) versichert, ohne dass man ein Zugfahrzeug dort versichert haben muss. Natürlich sind Versicherer immer dann kulanter, wenn Du auch andere Versicherungen bei Ihnen hast, also beispielsweise eine habitation oder eine mutuelle, oder ähnliches.

    C'est pas l'homme qui prend la Corse, c'est la Corse qui prend l'homme.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rinaldu,


    erst einmal danke für die ausführliche Erläuterung und für den Link. Was ich in Deiner Antwort vermisse ist die Kombination aus Anhänger unter 500 kg in Kombination mit deutschem Auto.


    Da habe ich geschrieben:


    Zitat

    Also wenn man sich so durchs Internet liest dann kann man rechtlich keinen kleinen französischen Anhänger an ein deutsches Auto hängen.



    Und ich bin immer noch der Meinung, dass das nicht möglich ist. Wäre evtl. mal interessant was die deutsche Versicherung dazu sagt.


    Dein Link erklärt den Unterschied zwischen den 500 kg und 750 kg. Demnach muss man alle Anhänger ab 500 kg aufwärts mit einer Carte Grise und einem eigenen Kennzeichen zulassen. Bei Anhängern unter 750 kg sind sie in Frankreich mit dem Zugfahrzeug mit versichert. Um einen solchen Anhänger wiederum an ein deutsches Zugfahrzeug anhängen zu wollen benötigt er also eine eigene Versicherung.


    Ich habe eben nochmal nachgesehen. Unser Wohnwagen ist in der Carte Grise mit 680 kg Leergewicht und 830 kg zul. Gesamtgewicht angegeben. Er wurde im November 1998 auf französische Zulassung umgeschrieben. Damals konnte wohl auch der Wohnwagen noch mit dem Zugfahrzeug mitversichert werden, denn mein Vater ist sich ganz sicher, dass er die "Assurance propre" auf eigenen Wunsch abgeschlossen hat um den Wohnwagen auch mit dem deutschen Zugfahrzeug bewegen zu können.


    Mal abgesehen von den 500/750 kg Unterschieden war mein Beitrag doch nicht so verkehrt und ich würde immer noch einen Anhänger bis 500 kg im Zweifelsfall in Frankreich für eine Übergangszeit mit der deutschen Zulassung und Versicherung ohne TÜV weiter fahren. Für einen Anhänger zwischen 500 und 750 kg würde ich erst einmal mit der französischen Versicherung Rücksprache halten.


    Das mit dem abgelaufenen TÜV ist übrigens nicht wirklich illegal was dieser Link zum ADAC belegt: TÜV im Ausland

  • Hallo Guri,


    die Antwort für Hänger unter 500 kg ergibt sich doch aus der Aussage: muss das (gleiche) Kennzeichen des Zugfahrzeugs führen.
    Ein Hänger unter 500kg kann (mit frz. Kennzeichen) nicht hinter einem deutschen Zugfahrzeug fahren, er kann auch nicht in F angemeldet oder versichert werden. Er muss also ein deutsches Kennzeichen haben und damit unterliegt das Gespann also nur deutschen Zulassungsbestimmungen (damit kennst Du dich aber sicher besser aus).


    Wenn man aber mit zwei deutschen Kennzeichen in F dauerhaft fahren möchte, dann ergibt sich folgende "infraction" (Ordnungswidrigkeit) daraus: wer mit ausländischem Kennzeichen fahren will, muss seinen Aufenthaltsort auch mindestens 8 Monate in diesem Land (also D) haben. Es spielt dabei keine Rolle, welche Nationalität man hat, sondern in welchem Land man als "résident" (nach frz. Recht) eingestuft wird. Deshalb geht das Fahren mit deutschen Kennzeichen nicht, wenn man überwiegend in Korsika lebt.
    Conduire avec une plaque d'immatriculation étrangère : légal ou pas ?



    Dies gilt auch für den mitzuführenden Führerschein.
    Da man ja mit deutschem Führerschein zwar Strafen bei Verkehrsdelikten zahlen muss, aber keine Punkte abgezogen werden können, ist der Mißbrauch ja vorprogrammiert (und es gibt eine Menge von "petits malins", die mit ausländischem Führerschein fahren, damit nie Punkte verloren gehen können). Das geht solange, bis man wegen einem Delikt vor Ort "verbalisiert" wird und man aufgefordert wird, den Führerschein zu ändern.


    Da der Fragesteller aber sehr inkonkret war und keine weiteren Infos nachliefert, habe ich allerdings Zweifel an der Integrität dieser Anfrage (womöglich nur ein Fake ? den Eindruck habe ich nicht zum ersten Mal)und lasse es damit nun gut sein.

    C'est pas l'homme qui prend la Corse, c'est la Corse qui prend l'homme.

  • Hallo Zusammen, hallo wolfgang, klein geschrieben,rinaldu, guri usw.,
    ich möchte mich für die Ausführlichen info`s bedanken. Leider habe ich mir die Forumsregeln nicht genauer durchgelesen, sonst hätte ich natürlich innerhalb von 24 std. geantwortet.
    Mein Hänger ist ein Tandem Hänger bis 2000 kg. Maße 1300 X 3000, Zugmaschine Leergewicht 1665 kg. (Ich gehe davon aus, ihr habt eure Daten auch sofort auf dem Schirm) So kann man auch schneller antworten.


    Ordnungswidrigkeit: Sollte bekannt sein, in D wie in F sowie in EU.


    Thema was nicht hierhin gehört: Ordnungswidrigkeit; EU, alle gleich,Rente im Ausland, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversteuerung usw. breit gestreut. Ich versuche aber Kosten die ich umgehen kann zu meiden.


    Alles Liebe und nichts für ungut karl-otto

    • Offizieller Beitrag

    karl-otto: Hallo,
    Sorry für meine doch etwas grimmigen Worte. Du musst wissen, dass es immer häufiger vorkommt, dass jemand eine Frage stellt, wir hier uns tagelang bemühen, zahlreiche Beiträge schreiben und Tipps geben... und dann?... NIX oder manchmal sogar noch ne blöde Bemerkung. Glaube mir, das frustriert. Es ist für mich traurig und furchtbar zugleich, beobachten zu müssen, dass dieses Verhalten mehr wird.
    Das hat aber zunächst nichts mit Forumsregeln zu tun sondern Anstand.
    Haben wir diese Regel überhaupt? Wusste ich gar nicht. Anstand mehrheitlich schon. Grins. t&&)(


    Für Dein Feedback danke ich Dir! :beer:
    Grüße vom großen wolfgang (klein geschrieben)

    • Offizieller Beitrag

    Aber zur zurück zum Thema,


    Zitat

    ein Tandem Hänger bis 2000 kg. Maße 1300 X 3000, Zugmaschine Leergewicht 1665 kg.




    der Anhänger kann damit normalerweise mit einer Carte Grise und einer eigenen Versicherung nach Frankreich umgemeldet werden und es sollte keine Probleme bei der Kombination deutsches Zugfahrzeug/französischer Anhänger geben.

  • aus eigener Erfahrung mit der Präfektur in Ajaccio:


    um den Anhänger umzumelden (von D nach F),
    musste ich ein COC Papier vorlegen (Certificate of Conformity). :grumble:


    dies wiederum musste ich beim Hersteller des Anhängers beantragen.
    Da dieser aus polnischer Produktion kommt und obwohl
    er in Deutschland verkauft wurde (neu bei Händler) gab es dieses Papier nicht. ::,,II8


    (die nicht weiter belastbare Aussage des Beamten in der Präfektur war,
    ich solle das 750kg Schild entfernen und das gleiche Kennzeichen verwenden
    wie mein Auto :mundtot: )


    Die COC Papiere sind für den Hersteller normalerweise kein Problem.
    Das geht zügig und günstig.

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