Was sagen eigentlich die Bestimmungen?
Hallo Zusammen,
da mich dieses Thema auch interessiert und ich mir ehrlich gesagt auch keine Gedanken darüber gemacht habe, hab ich mal bei der Eidgenössischen Zollverwaltung kundig gemacht.
Die Einfuhr von Lebensmitteln aus EU-Ländern und Norwegen unterliegt nur der warenwertmäßigen Beschränkung (300 CHF). Das Gleiche - und das ist ja für mich auch interessant - gilt für Tierfutter.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/d…nfuhr-in-die-schweiz.html
Über die Kontrollgepflogenheiten der Zollbeamten haben ja schon Andere geschrieben.
Ich hab die EZV nochmal ganz speziell bezüglich des Mitbringens von Wurstwaren und Milchprodukten angeschrieben, da wir uns ja auch so manche Leckerei mitbringen wollen.
Gibt`s auf Korsika eigentlich eine Käsesorte ähnlich dem italienischen Granna Padano?
Gruß Mario