Wildzelten/biwakieren in Frankreich

  • Um das Thema, das hier auch 2018 noch Leute zu Sätzen in Grossschrift anheizt :blah:

    nochmal sachlich zu beleuchten,

    und - wer mich kennt, weiss das :)party: - auch weil ich's selbst wissen will, hier

    die Ergebnisse meiner Suche im www :

    die texte von bergzeit, die hier standen, hab ich gelöscht, weil sie die in france gültigen regelungen

    zu stark vereinfacht und damit falsch wiedergeben. :pardon: konnte ich erst beurteilen,

    nachdem ich mich in franz. quellen vertieft hatte.

    damit sind einige beiträge weiter unten aus dem zusammenhang gerissen.
    tut mir leid, Mipfi: und pepenipf: aber ich will korrekte angaben machen.


    newatt%%% Achtung, ich hab eine eindeutige Antwort vom Parcu di Corsica/PNRC bekommen, siehe #18,

    bezüglich camping+bivouac im Naturpark, bitte zuerst lesen :)party:







    eo - tu - noi :amiguitos: avà !

    4 Mal editiert, zuletzt von piucore () aus folgendem Grund: die quelle war nicht korrekt

  • :fie: .... :cabezazo:


    Du schreibst doch oben selbst was ein Biwak ist und was nicht!!! Damit sind Tarp und UL-Zelt oder alles was sonst den Namen Zelt im Namen führt und einen Schlafplatz überdacht kein Notbiwak/Biwak.

    Ein Notbiwak ist oft die richtige Entscheidung bei Wetter Ereignissen oder Verletzung eines Teilnehmers. Ein Notbiwak wird nicht geplant.

    Ein Biwak ist eine geplante Übernachtung ohne Überdachung des Schlafplatz.

    Alles was einen Schlafplatz überdach ist ein Zelt und somit Camping -entweder auf privatem Grund mit Zustimmung egal ob ausgewiesener oder die freundliche Anfrage beim Eigentümer für ÜN auf Wiese, Acker etc.

    Wenn nicht - Ist es Wild Camping und untersagt und kann geahndet werden. Wie das durchfahren/überqueren der Roten Ampel als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer

    Doch ganz einfach.

    Und an diese Regel sollte sicher jeder Gast einfach halten.


    Fettgedruckt -Quelle; Lehrgangunterlagen VDBS Verband Deutscher Berg- und Skilehrer Teil; Gesetzeskunde zusammengestellt vom Bayrischen Innenministerium

  • wenn gewitter oder sturm angesagt werden oder der himmel danach aussieht, darf ich sicher

    in-welchem-land-auch-immer

    einen schutz über meinen schlafplatz - den ich brauche, weil ich wegen schmerzen/erschöpfung/dunkelheit

    nicht weiterlaufen kann - machen. das jedenfalls wäre MENSCHLICHKEIT.
    ich war schon in situationen mit tarp/zelt, wo ich ohne an unterkühlung hätte sterben können.

    in corsica im sommer. von 25° auf max. 10° in einer stunde.


    auf meinem grabstein steht dann : " sie starb als gesetzestreue bürgerin " :lol_1:

    eo - tu - noi :amiguitos: avà !

    Einmal editiert, zuletzt von piucore () aus folgendem Grund: siehe oben

  • ich denke wenn man die Notlage eindeutig klären kann, dann wird wohl eher selten jemand Strafe kassieren oder einen weiter jagen. Das liegt dann ja auch immer noch im ermessen des "Beamten". Und ich denke jeder Bergretter ist froh wenn er einen nicht retten muss, weil man rechzeitig ein Notbiwak oder auch Notcamp aufgeschlagen hat.


    Ich bin nun wirklich kein "Gesetzes" Mensch, heißt mit Paragraphen kenn ich ich nicht aus, find das auch alles extrem unübersichtlich. Grundelgend vermeide ich Sachen wo ich nicht weiß ob ichs darf....

    Kann mir denn jemand sagen was (von mir aus auch erst mal nur für D) in den "Gesetzen/Verordnungen" drin steht zu Notsituationen?

    Viele Grüße

    Nina

  • Folge 2, la loi francaise :

    https://www.lecampingsauvage.f…n/camping-sauvage-bivouac


    daraus besonders interessant :

    Le bivouac est une pratique principalement utilisé par les randonneurs, les alpinistes, les vététistes (leute mit VTT)

    souhaitant dormir et n'ayant d'autres choix que de s'installer dans la nature car trop éloignés de toutes infrastructures.
    A la différence du Camping Sauvage le Bivouac se pratique à la belle étoile, ou simplement sous une tente légère et dans des endroits naturels.
    Le but étant de dormir une nuit avant de repartir à l'aventure!


    Le Campeur Sauvage aura plutôt tendance à se balader en véhicule motorisé (camping car, combi, voiture...), à se poser dans des
    endroits plus proches de la civilisation (parking, bord de route, champs...) et à rester plusieurs jours au même endroit.

    Que vous soyez adepte du Bivouac ou du Camping Sauvage vous êtes à égalité devant les règles développées ci-dessous.


    gesetzestexte :

    https://www.legifrance.gouv.fr…1231#LEGISCTA000031716708

    o Diu, da brauch ich zeit zum studieren...

    Teemitrum hatte sich das mal vorgenommen, müsste noch irgendwo im forum sein :thinking:



    Mipfi: du siehst, die definition ist verschieden, und für corsicareisende ist die von France relevant.


    Fortsetzung folgt...

  • Ach so :klatsch1: Übersetzung :

    "bivouac" wird hauptsächlich von Wanderern, Bergsteigern und Radlern genutzt, die keine andere Möglichkeit haben,

    weil sie in der Natur weit weg von anderen Übernachtungsmöglichkeiten sind. Im Unterschied zum "camping" schlafen

    sie unter freiem Himmel oder in einem einfachen leichten Zelt in der Natur. Ihr Ziel ist, eine Nacht zu schlafen, bevor

    sie zum nächsten Abenteuer aufbrechen.

    Der "campeur sauvage" / Wildzelter neigt eher dazu, mit einem motorisierten Fahrzeug (Wohnmobil, Auto, ...)

    unterwegs zu sein, sich näher an der Zivilisation (Parkplatz, Strassenrand, Wiese,... ) niederzulassen

    und mehrere Tage am selben Ort zu bleiben.

    Ob Ihr "bivouac" oder "camping sauvage" macht, für die untengenannten Regeln seid Ihr gleich.

    eo - tu - noi :amiguitos: avà !

    Einmal editiert, zuletzt von piucore () aus folgendem Grund: Fehler

  • hier wird der Gesetzestext zusammengefasst :


    D'après l'article R111-32, le camping est librement pratiqué, hors de l'emprise des routes et voies publiques,

    avec l'accord de celui qui a la jouissance du sol, sous réserve, le cas échéant, de l'opposition du propriétaire.

    D'après l'article R111-33, le camping pratiqué isolément ainsi que la création de terrains de camping sont interdits, sauf dérogations :

    1. sur les rivages de la mer et dans les sites inscrits ;
    2. dans les secteurs sauvegardés, dans le champ de visibilité des édifices classés au titre des monuments historiques et des parcs et jardins classés ou inscrits et ayant fait l'objet d'un périmètre de protection ainsi que dans les aires de mise en valeur de l'architecture et du patrimoine ou, lorsqu'elles subsistent, dans les zones de protection du patrimoine architectural, urbain et paysager ;

    3. dans un rayon de 200 mètres autour des points d'eau captée pour la consommation.3.


    D'après l'article R111-34, la pratique du camping en dehors de terrains aménagés peut être interdite dans certaines zones :

    1. par le plan local d'urbanisme (PLU), ou par le document d'urbanisme en tenant lieu ;

    2. par arrêté du maire.
    Ces interdictions ne sont opposables que si elles ont été portées à la connaissance du public par affichage en mairie et par apposition de panneaux aux points d'accès habituels aux zones visées par ces interdictions.


    Übersetzung kommt nach dem Abendessen $MAMPFI

  • Lass es einfach gut sein... Hilfe!!!

    Du willst es einfach nicht verstehen. Was der Unterschied zwischen Notbiwak (ungeplant, da Notsituation) und sämtlichen anderen Formen der Nächtigung (da in irgendeiner Form geplant/einkalkuliert) ist, Das ist der Unterschied.


    PS; Mein Französisch reicht für meine Zwecke allemal

  • genau darum ging es mir mit meiner Frage nach Gesetzestexten auch. Um eine NOTsituation. Ich habe ein Zelt dabei, weil ich geplant habe, völlig legal an irgendwelchen Hütten an denen dies erlaubt ist, auf Campingpätzen oder ähnlichem zu nächtigen. Nun kommt mir aber eine Notsituation dazwischen und ich KANN mein Ziel nicht mehr erreichen. Wie ist das geregelt?

    Ich bin mir ziemlich sicher, egal wie es gereglt ist, wird man in einer solchen NOTsituation erwischt und kann das auch klar "beweisen" wird einem höchstens geholfen....

    Viele Grüße

    Nina

  • Mipfi: "lass es" nehm ich mal so, dass ich auf deine beiträge nicht mehr reagiere, ist eh anstrengend. zufrieden?

    die übersetzung war nicht für dich persönlich, sondern für alle, die das hier interessiert.


    - - - - - - - -


    pepenipf: das beweisen ist das problem, wenn z.b. morgens ein was-auch-immer-er-ist kommt und ich sage,

    gestern abend war's dunkel, der weg mit lampe zu gefährlich... oder : ich war zu erschöpft zum weiterlaufen...

    oder : mein fuss hat so geschmerzt (wenn du'ne bänderdehnung mit schwellung hast, ist's leicht)...

    kann mensch alles nur behaupten. kann wahr oder gelogen sein. glaubt der wächter oder nicht.


    deswegen kuck ich mir diese komplizierten infos alle an. auch die zur definition von camping und bivouac,

    die scheinen mir in den franz. regelungen zentral zu sein.

    regelungen weil jeder national- und naturpark, jedes naturschutzgebiet o.ä., die umgebung von

    wichtigen orten wie archäologischen fundstätten... und auch
    die einzelnen gemeinden eigene bestimmungen haben ::,,II8

    Teemitrum: hatte da vor jahren recherchiert und auch eine komplexe situation beschrieben.


    ich habe bisher kein franz. Wort für Notbiwak gefunden, auch nichts Ähnliches, obwohl ich mich durch

    sechs jahre forum gewühlt hab : https://www.randonner-malin.co…amping-sauvage-en-france/

    fast nur anfragen, wie es in dieser oder jener region oder einem jakobswegabschnitt genau geregelt ist.

    anscheinend ist der franz. ansatz ganz anders als der deutsche, den Mipfi hier angewendet haben will.

    not oder plan spielt keine rolle, nur die verweildauer und die uhrzeiten und so.


    >> meinen 1.beitrag werde ich jetzt entsprechend ändern. die leute von bergzeit haben stark verallgemeinert

    und die wahrheit hat dabei gelitten.

    eo - tu - noi :amiguitos: avà !

    2 Mal editiert, zuletzt von piucore () aus folgendem Grund: fehler


  • ich versuch grad, eine franz. übersetzung von notbiwak zu finden.


    die üb. bei lexilogos, pons, langenscheidt, larousse... haben das wort alle nicht.
    stattdessen wird vorgeschlagen z.b. kombiwagen, tomawak, notebook, motiv, ottawa r4%/

    der vorschlag, die worte einzeln einzugeben, bringt einzelübersetzungen.
    nur bei Linguee ein ergebnis :

    Externe Quellen (nicht geprüft) :

    Sein Kamerad steigt zu ihm in die Spalte: Zusammen errichten sie in der Spalte ein Notbiwak aus Eis und Schnee. chili-srk.ch

    [...] compagnon d'infortune dans la crevasse : là, ils installent tant bien que mal un bivouac avec de la neige et de la glace. chili-srk.ch

    Hierdurch werden Gewicht und Packmass auf ein Minimum reduziert, sodass dieses Bivy ideal als Notbiwak oder Schlafsacküberzug geeignet ist. blackdiamondequipment.com

    En plus de son poids réduit, cette monoplace est incroyablement facile à compacter et constitue un abri d'urgence idéal ou me un sursac de choix. blackdiamondequipment.co

    abri d'urgence würde ich mit notunterschlupf übersetzen, abri kann alles mögliche sein,

    eine hütte, ein überhängender felsen, ein auto, eine kirche, eine kneipe...
    das verb se mettre à l'abri heisst sich in sicherheit bringen oder sich unterstellen.

    ist also auch keine wirkliche übersetzung.

    damit ist wohl eindeutig, dass in FRANCE dieser unterschied "not oder nicht" nicht gemacht wird.

  • Die Gesetzestexte in Frankreich sind ja selbst für Franzosen kaum verständlich, deshalb Hut ab für dein mühen.

    So ähnlich ging es mir bei einer Suche nach legalem Befahren unbefestigter Wege. Auch so ein Thema an dem sich viel " aufkocht" Ein Artikel beschrieb, daß unbefestigte Wege mit einem normalen PKW befahrbar sein müssen, somit fallen viele Wege raus und wer mit gröberen Fahrzeugen noch durchkommt wird allerhöchsten geduldet. So wir es auch mit einem Biwak sein, selbst auf der Schwäbischen Alb bekommt man Probleme mit freiem nächtigen, je nach dem welcher Feldschütz einem begegnet.

    Was in einem Naturpark möglich ist, zeigt die Seite "Jedermannsland", zum Beispiel erhält man von der Verwaltung des Naturparks Nordschwarzwald Zeltmöglichkeiten, zum Üben für den großen Wandertrip eine schöne Möglichkeit .

  • Hier die Gesetze :


    Artikel R111-32 : "camping" ist erlaubt mit Zustimmung des Nutzers des Grundstücks, es sei denn,

    der Besitzer ist dagegen. Ausnahmen sind Strassen und öffentliche Wege und deren Umgebung.

    (ein Umkreis ist nicht definiert)


    Artikel R111-33 : einzeln und in der Gruppe campen ist verboten, Ausnahmen sind :

    1. am Strand und an besonders bezeichneten Orten z.B. Weltkulturerbe

    2. in allen möglichen Schutzgebieten, in Sichtweite von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden u.ä.

    (bei randonner-malin steht 500m)

    3. im Umkreis von 200m um eine Trinkwasserentnahmestelle
    (das heisst nicht, bei 1.-3. ist's erlaubt! es ist dort verboten, aber das Verbot steht woanders)


    Artikel R111-34 : "camping" ausserhalb dafür eingerichteter Plätze kann in bestimmten Gebieten

    verboten sein, weil der PLU/Stadtentwicklungsplan oder ein Erlass des Bürgermeisters es verbietet.

    Diese Verbote sind nur dann rechtswirksam, wenn sie im Bürgermeisteramt aushängen UND wenn

    am üblichen Zugang zum vom Verbot betroffenen Ort/Gebiet Verbotsschilder stehen/hängen.


    Siehe auch #6.









    eo - tu - noi :amiguitos: avà !

    2 Mal editiert, zuletzt von piucore () aus folgendem Grund: ergänzung

  • neo71: danke, den kannte ich noch nicht. jetzt haben wir ein franz. wort,

    aber wenn es weder im franz. gesetz noch bei franz. wanderern benutzt wird,

    geh ich immer noch davon aus, dass ich das nicht einbeziehen muss.


    der parcu di corsica hat auf seiner website keine angaben zu camping /bivouac

    im naturpark. da werde ich weiterforschen, mit deren regelung hab ich schon

    40% der insel geklärt :)party:

  • hier die superschnelle antwort :


    Bonjour,

    il est interdit de pratiquer le camping sauvage, ce que beaucoup de randonneurs nomment bivouac, au sein du Parc Naturel Regional de Corse. Les bivouacs autorisés sont des endroits exclusivement prévus et situés autour des refuges. Si vous reservez dans les gîtes d'étape, nous vous conseillons de demander lors de vos réservations, si il y a un endroit prevu à cet effet.

    Les gites sont des structures privées chez des particuliers, les refuges sont gérés par le Parc Naturel Regional de Corse.

    Attention, tout camping sauvage est considéré comme une infraction sur le territoire du Pnrc, par la legislation en vigueur.

    Tres cordialement

    l'équipe pnrc


    das hätt ich mal zuerst machen sollen :huhparty: :|party:


    jetzt noch die restlichen 60% der insel...

    dafür müsste gelten : da wo nicht stadtgebiet, privatgrund, strasse, strand, baudenkmal,

    schutzgebiet irgendeiner art oder trinkwasserdings ist und wo kein verbotsschild am Zugang steht,

    darf ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist.

    da gibt's noch was mit wald, auch wenn er kein schutzgebiet ist, mal suchen :search:

  • mann, schon wieder nicht übersetzt. pardon.


    " wildzelten, von vielen wanderern bivouac genannt, ist im naturpark verboten.

    erlaubt ist zelten nur an den refuges, auf den dafür vorgesehenen plätzen.

    bei den gîtes d'étape raten wir zu fragen, ob zelten möglich ist. gîtes sind privat bewirtschaftet,

    refuges vom pnrc. achtung, wildzelten im naturpark ist nach geltendem recht eine straftat. "

  • piucore

    So langsam aber sicher kommt es mir hier so vor, als ob Du unbedingt eine Möglichkeit suchst "wild zu campen"... Warum?

    Alles was bisher heraus gekommen ist (und wenn Du schon öfter auf Korsika unterwegs warst, dürfte es Dir auch in Form von etlichen Schildern begegnet sein) dass Wildcampen nicht gestattet ist.

    Dafür gibt es ja auch sehr gute und verständliche Gründe. Wieso also hältst Du so daran fest eine Ecke zu finden, wo es eventuell NOCH geht...???

    Kann man sich nicht an die Gepflogenheiten halten und dies respektieren anstelle eine Lücke in einem Gesetz zu finden um es dann doch machen zu können und dann auch noch veröffentlicht in einem Forum? Wobei dies mit ziemlicher Sicherheit dazu führen wird dass am Ende wieder Verbote ausgeschrieben werden...

    Über das was ist wenn ich doch nur ganz ohne Spuren zu hinterlassen... brauchen wir auch nicht diskutieren. Bleibt am Ende stehen, wo kein Kläger, da kein Richter. Und die Spuren sollten dann auch nicht im Internet nachzuvollziehen sein...

    Wenn Du mit Korsen über dieses Thema redest siehst Du ganz schnell, was die Mehrheit davon hält. Was an einem Abend nach einem ungestörtem Plätzchen aussieht kann am nächsten Morgen einen Korsen daran hindern seine Schafe den üblichen Weg lang zu treiben, da sie vor dem Zelt Angst haben. Hatte gerade mit einem Korsen darüber gesprochen, der sich über einen Deutschen mit Zelt am Wegesrand aufregte...

    Und über eine wirkliche Notsituation brauchen wir doch nicht reden. Wenn jemand wirklich in Not geraten ist. Wird ihm wohl kaum etwas passieren. Dies ist also keine Diskussion wert.

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