Pools und die französische Gesetzgebung

  • Hallo zusammen,

    hat hier jmd Erfahrung mit dem französischen Gesetz wenn’s um Plantschbecken geht? Unser aktueller Vermieter hat das aufstellen von einem Plantschbecken für unsere Tochter untersagt und beruft sich auf französisches Gesetz. Wenn ich ein wenig google kommt bei mir, dass dieses Gesetz sich auf im Boden ganz oder teilweise eingelassene Pools bezieht. Weiß jmd ob es auch auf aufblasbare Kinderplantschbecken angewendet wird? :dash:

    Danke! Markus

  • Hallo Markus,


    muss sich der Vermieter wirklich auf ein Gesetz berufen?

    Auf Korsika herrscht in vielen Regionen im Sommer ein Verbot Swimmingpools zu befüllen. Dies liegt an der doch recht häufigen Wasserknappheit. Kleines Beispiel aus dem letzten Jahr: Wir hatten ab Juni kein Wasser mehr im Brunnen. Dieses Jahr sieht es deutlich besser aus, und dennoch ist bei uns seit ca. 1 Monat schicht im Schacht.

    Auch in so ein "kleines Kinderplantschbecken" gehen verdammt viele Liter Wasser. Wäre bei uns also auch schlicht und ergreifend nicht machbar. Und warum? Das Meer ist doch nicht so weit weg? Oder der Fluss, falls ihr in den Bergen seid. Warum braucht es dann ein Plantschbecken? :dash: (Retourkutsche)

  • Auch in so ein "kleines Kinderplantschbecken" gehen verdammt viele Liter Wasser. Wäre bei uns also auch schlicht und ergreifend nicht machbar.

    Ist ein gewichtiges Argument Markus. Nicht zu vergessen, dass das Wasser ohne Chemie bei der Wärme recht schnell kippt und erneuert werden muss. Also nehmt doch die natürlichen Bademöglichkeiten, ist doch bestimmt für die Kleinen auch viel aufregender. Und für`s gute Auskommen mit eurem Vermieter ist das doch auch besser.

  • Ich verstehe euer Argument, aber hat noch jmd. eine Antwort auf meine gestellte Frage? Ich beschäftige mich viel mit Nachhaltigkeit und weiß, dass Wasser ein kostbares Gut ist. Es geht mir bei der Fragestellung darum, den juristischen Kontext besser zu verstehen ohne dass dies gleich bedeutet, dass ich jeden Tag 300L in nem Pool schütten will. Ich bin mir sicher ihr wolltet mit eurer von meiner Frage abweichenden Antwort weder belehren noch eine fehlende Sensibilität für Nachhaltigkeit unterstellen, deshalb danke für eure Mühe.


    Edit: heut ist Pool und Meer eh raus.. es schüttet aus Eimern

  • hallo,

    der franz. Staat, Finanzbehörde verlangt tatsächlich ab der Größe über 10 qm eine Taxe d'habition. z.B. für fest verbaute Pools in und auf der Erde. Das wird auch aus der Luft oder via Satellit überprüft.

    Aber:À noter : seules les minis piscines de moins de 10m², ainsi que les piscines hors sol amovibles ne sont soumises à aucune taxe. d.h. wenn euer aufblasbarer Babypool unter 10 qm liegt kostet es auch nix.xx§§5


    Daher versteh ich wirklich nicht, warum euer Vermieter das verbieten will unter Berufung auf s Gesetz.

    Grüße

    Helen

  • Hallo, die berufung auf das Gesetz mag vorgeschoben sein.

    Wenn ich alle paar Tage für einige hundert Liter Wasser für ein

    Planschbecken bezahlen müsste, würde ich da auch nein sagen.

    Anders währe es, wenn ich somivac-Anschluss hätte. Dann währe

    es wesentlich günstiger. Und wenn, würde ich, das nicht gechlorte

    Wasser, zur Bewässerung des Gartens verwenden. Meer und

    Bach sind da schon besser. Aber da sollte man wissen wer

    oberalb des Baches was in das Gewässer einleitet........

  • Hm, eher nicht. Ist Kies und wir haben dann ne Decke drunter gelegt.

    Das Pool Wasser wäre in der Tat beim Ablassen einfach zu den Blumen geflossen... also nicht komplett verschwendet. Und er hat an den meisten Grünflächen und Pflanzen eh eine Tröpfchenbewässerung.. ich denke Wassermangel geht ihm nicht durch den Kopf. Eher die Sicherheit. Aber gut, ich hab jetzt auch nen bekannten gefragt.. Jurist mit fachrichtung franz. Recht und der hat mir bestätigt, dass aufblasbare Pools nicht in die Regelung fallen, dennoch die allgemeine Sorgfaltspflicht bestünde (was ja nachvollziehbar ist). Im Gespräch mit dem Vermieter hat sich dann auch gezeigt, dass er einfach sehr vorsichtig ist - im Gegenzug aber viele konstruktive Vorschläge gemacht hat. Wie bereits geschrieben ging es mir im Kern sowieso nur um das Verständnis der Hintergrundinfos und jur. Details.

    LG

    M.

    • Offizieller Beitrag

    Als ich vor 2 Jahren mein Grundstück in der Aquitaine verkaufen wollte (ist bisher nichts draus geworden) war ich gemeinsam mit dem potenziellen Käufer in der Mairie des Dorfs. Dort wurde uns mitgeteilt, dass auf meinem Blockhaus ein Bestandsschutz besteht und es die Möglichkeit gibt es über eine Baugenehmigung ca. 50% zu vergrößern.


    Da es sich aber um eine Zone Agricole handelt wäre es verboten ein Schwimmbad zu installieren und das betrifft auch die mobilen aufblasbaren Modelle.


    Es könnte also sein, dass das gemietete Ferienhaus auch über einen Bestandsschutz in einer Zone Agricole verfügt. Auf die Schnelle habe ich diesen Link mit Paragraphen gefunden: https://droitsurterrain.com/co…-zone-agricole-naturelle/


    Wahrscheinlicher ist es aber, dass der Vermieter einfach die hohe Wasserrechnung scheut. Wir haben an unserem Haus eine "Fosse septique" zur Wasserreinigung und zahlen nur für das Wasser und nicht für das Abwasser. In einem Lottissement bei Tyrosse am Strand gibt es eine Kanalisation. Dort ist der Wasserpreis doppelt so hoch wie bei uns. Um dort ein Schwimmbad zu füllen muss man auf der Mairie einen Antrag stellen. Es kommt dann jemand vorbei, der vor und nach der Befüllung den Wasserzähler abliest. Für die in dem Zeitraum entnommene Wassermenge bekommt man dann einen Sonderpreis ohne die Kosten für die Kanalisation.

  • Also wenn es Dir hauptsächlich um die Gesetzlage zu Pools geht, die kann ich Dir sehr genau erklären:


    für "piscines creusées dans la terre" - also eingelassene Pools, gilt: man muß immer eine "déclaration préalable de travaux" (die Arbeiten müssen vor Beginn bei der mairie angekündigt und beschrieben werden, keine Baugenehmigung nötig wenn unter 100 m², Gemeinde stimmt automatisch zu, wenn in der vorgegebenen Frist die Gemeinde keinen Einspruch erhebt) abgegeben werden. Über 100 m² muss ein "permis de construire" , eine Baugenehmigung beantragt werden, für einen gewerblich genutzten Pool gelten die Regelungen einer "piscine publique", damit verschärfen sich die Genehmigungsverfahren, die Sicherheitsausstattung und die Anforderungen an die Schwimmbadtechnik. Je nach Umfang des Vermietobjektes und je nach Gewerbeanmeldung kann dies auch auf Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zutreffen.


    für "piscines hors sol) - also Pools die oberirdisch aufgebaut werden und somit wieder abbaubar sind, gilt: zwischen 10 und 100 m² ist keinerlei administrativer Vorgang nötig, jeder kann das machen (gleiches gilt auch für eingelassene Pools unter 10 m²). Zwei Dinge sind trotzdem zu beachten: eine "piscine hors sol" gilt nur als solche, wenn sie weniger als drei Monate pro Jahr im Garten steht und es gilt die für alle Pools geltende Regelung, dass ein Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze mit einem Nachbarn eingehalten werden muss. Aufblasbare Becken unter 10 m² werden gar nicht von der Regelung für Pools erfaßt, die "Dreierregel", drei Meter Abstand und max. drei Monate, sollte man sicherheitshalber trotzdem einhalten.


    Sobald eine Gemeinde Restriktionen für die Wassernutzung veröffentlicht, dann darf ggf. ein Pool nicht mehr befüllt werden oder der Rasen ncht mehr gesprengt werden. Dies gilt unabängig davon, ob man "eau de ville" (Stadtwasser) verwendet oder eine eigene "forage" (Tiefbrunnen) betreibt. Meines Wissens war das dies Jahr nirgendwo nötig.


    Ein Vermieter berechnet seinen Vermietpreis für einen "üblichen, normalen" Wasserverbrauch, deshalb wäre es vielleicht besser künftig einfach ein Objekt mit Pool anzumieten, das dann logischerweise ein klein wenig teurer ist, weil die Unkosten für den Betrieb des Pools (die auch unabhängig vom Wasserverbrauch ganz erheblich sind) einklakuliert sind. Bietet man einen kleinen Aufpreis an, dann werden die meisten Vermieter das Planschbecken akzeptieren, sofern sie die Wasserkapazität haben. Solche Dinge sind ja oft nur ein Kommunikationsproblem.


    Deutsche Urlauber sind oft gar nicht so fixiert auf einen Pool oder eine Klimaanlage, Franzosen viel mehr - und weil die frz. Urlauber eben die deutlich größte Gruppe darstellen, entstehen jedes Jahr unzählige neue Pools.

    C'est pas l'homme qui prend la Corse, c'est la Corse qui prend l'homme.

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