Hallo zusammen,
hat hier jmd Erfahrung mit dem französischen Gesetz wenn’s um Plantschbecken geht? Unser aktueller Vermieter hat das aufstellen von einem Plantschbecken für unsere Tochter untersagt und beruft sich auf französisches Gesetz. Wenn ich ein wenig google kommt bei mir, dass dieses Gesetz sich auf im Boden ganz oder teilweise eingelassene Pools bezieht. Weiß jmd ob es auch auf aufblasbare Kinderplantschbecken angewendet wird?
Danke! Markus