Eine wichtige, mir bisher nicht bekannte Regel bei der Fahrt mit dem Auto durch Italien für Personen die nicht in einem Haushalt leben, findet sich auf der FAQ-Seite des Auswärtigen Amtes.
Ist die gemeinsame Verwendung von PKWs und anderen Verkehrsmitteln durch nicht zusammenlebende Personen gestattet?
Ja, unter der Voraussetzung, dass die gleichen Vorsichtmaßnahmen getroffen werden wie bei öffentlichen Verkehrsmittel, die keinen Linienverkehr leisten: d.h. mit dem Fahrer allein in der vorderen Sitzreihe des Fahrzeugs und maximal zwei Fahrgästen pro weiterer Sitzreihe mit Mundschutzpflicht für alle Insassen. Von der Mundschutzpflicht kann nur abgewichen werden, wenn das Fahrzeug über eine Trennscheibe (Plexiglas) zwischen vorderer und hinterer Sitzreihe verfügt. In diesem Fall (ohne Mundschutz) darf das Fahrzeug durch den Fahrer allein in der vorderen Sitzreihe und einen einzigen Fahrgast auf der hinteren Sitzreihe benutzt werden.
Keine dieser Einschränkungen kommt zur Anwendung, wenn die Fahrzeuge von Personen benutzt werden, die alle im selben Haushalt wohnen.
Viele Grüße
Jürgen