Wenn ich die Informationen des Auswärtigen Amts richtig interpretiere, dann müssen Personen, die bis einschließlich gestern aus Korsika eingereist sind, sich nicht bei den Gesundheitsbehörden melden (https://www.auswaertiges-amt.d…rantaene-einreise/2371468)
Zitat:
"Als Voraufenthalt in einem gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tagen vor Einreise.
Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts)."