Aktuelle Probleme mit Buchungen + Corona (Januar 21)

  • Hallo ... interessant ist auch folgendes am Beispiel LK Bad Dürkheim .... Sinngemäße Berichterstattung in der Rheinpfalz (Tageszeitung) ....nach Lesart des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist der Inzidenzwert erst seit letzten Freitag unter die 100er Inzidenz gerutscht .... war glaub ich bereits Donnerstag auf der RKI - Seite unter 100, egal .... .

    Jetzt rechnet man Fr, SA, So, Mo , Di ... 5 Tage ...d. h. somit wieder Lockerungen möglich. Ja, denkt man so einfältig wie wir Bürger sind. Nein, eben nicht. Samstag und Sonntag werden bei den 5 Tagen nicht mitgezählt ... " Da Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt werden, ist der Montag der zweite Tag, an dem der Schwellenwert unterschritten war "(Rheinpfalz3.5.)


    Allerdings zählen Samstag und Sonntag dazu wenn es um Verschärfung der Coronaregeln geht. Zumindest habe ich bis dato noch nicht gelesen das wenn die Inzidenz an einen Freitag über 100 steigt Samstag und Sonntag unberücksichtigt bleiben.


    Nachtrag: bei der 3-Tage Regel zur Verschärfung werden Samstag und Sonntag mitgezählt

  • Hallo WHans, auf deinen Vergleich mit dem Dritten Reich möchte ich mich nicht einlassen, da er nicht passt und daneben ist. ...

    Hallo Fren,

    ich möchte das jetzt nicht weiter vertiefen und keinen Streit.

    Nur soviel: ICH habe keinen Vergleich mit dem Dritten Reich angestellt. Ich habe nur den Faktenfuchs aus dem Bayerischen Rundfunk ZITIERT, der begründet, warum im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz der Begriff "Ermächtigungsgesetz" völlig daneben ist. Und den Begriff hast DU verwendet, nicht ich. Auf einen Begriff aus der NS-Zeit hast also DU zugegriffen, nicht ich. Unterstelle mir also keinen Vergleich mit dem Dritten Reich.


    Gruß

    Hans

  • Belassen wir es dabei. Solche Gesetzes-Konstrukte gab es nicht nur 1933, sondern derer viele schon eher. Ich sehe als geschichtliches Pendant jedenfalls eher die Ermächtigungsgesetze der Weimaer Republik, insbesondere wegen der Befristung des IfSchG., dem Zustimmungsprozedere sowie der Gefahr, das weitere folgen können (siehe jüngstes Verfassungsurteil, dass Grundrechtseinschränkungen aufgrund Klima verhältnismäßig sind!). Das wird über kurz oder lang zur Aushöhlung der demokratischer Grundordnung führen und das will sicherlich keiner von uns.

    Viele Grüße, Fren

  • Hallo Hans,


    sehr viele Menschen in Deutschland benutzen Wortschöpfungen aus diese Zeit und ich behaupte mal, das Sie das unbewusst tun.

    Beispiel? : Kulturschaffende, Volksempfinden, etc.


    Gruss Chriss

  • Hallo zusammen,


    habe gerade eine Seite der Europäischen Union gefunden, die einem Auskunft über die Bestimmungen der einzelnen Länder bzgl. Ein-/Durchreise, Aufenthalt etc. liefert. Man kann dabei Start-/Ziel- und Transitland/-länder auswählen und bekiommt dann für alle ausgewählten Länder die aktuellen Bestimmungen angezeigt.


    Grüße

    Georg

  • Danke Schorschi


    aber eine frage hab ich noch wen ich mit der Fähre in Italien Ankomme muss ich da die Anmeldung für das Gesundheitsamt in Italien ausfüllen ???


    ja ich weis blöde frage nur auf der Web Seite von CF steht was von glaub.


    Sorry fals die frage schon kam hab imo so viel gelesen langsam wird es zu viel

    .

    Reise plan ist 06.06 auf die Fähre in Savona und Retoure 21.6 von Bastia nach Savona 4 mal testen war nicht geplant bzw. 6 mall a70 €

  • Vor lauter Lesen, kann man auch kirre werden :fie: Ich lese es so, PCR Test nicht älter als 72 Std.für Einreise Korsika und Fähre + Certifikat , dass du keine Symtome hast, zurück max. 48 Std.alten PCR Test für Einreise Deutschland. Test und Ticket reichen für Durchreise IT, Schweiz, Österreich .via Korsika.

    Was noch bleibt , ist dass man sicher nicht in Deutschland zurück als 2 malig Geimpfter in Quarantäne muss- da finde ich leider auch nur 2 geteilte Meinungen....den european Link und direkt das Auswärtige Amt ::,,II8 Aber wir können nur auf baldige einheitliche Meldungen hoffen :hail:

  • Ich bin bereits geimpft. Muss ich dann bei einer Einreise nach Bayern aus einem Risikogebiet in Quarantäne?....

    Laut der Seite der Europäischen Union:

    • Die Quarantänepflicht nach der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung gilt nicht für Personen, die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und über einen Impfnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen. Der Impfnachweis ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich vorzulegen.

      Diese Ausnahme gilt nicht bei entsprechendem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

      Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hierzu umfangreiche Informationen.

    • Habe ich jetzt vor lauter Hoffnung was falsch verstanden??

  • Hallo ihr zwei,


    Maremonte

    so hab ich das dann auch alles verstanden Danke.


    guri

    ob in 6 Wochen Korsika noch Risikogebiet ist kann ja im Moment keiner sagen und dann kann man ja weitersehen.


    Voll geimpft ist da nur meine Frau ich leider noch nicht.

    Denke das wird ein Schöner Urlaub da nicht viel los ist um die zeit. :prost_02:

  • Hallo


    Ich lese hier fleißig mit und möchte schon mal danke für die ganzen Infos sagen.


    Vielleicht kann ich auch etwas dazu beitragen:


    Laut der ADAC Seite reicht ein Schnelltest um aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen zu dürfen. Es muss kein PCR sein. Ein Selbsttest reicht allerdings nicht. Probeentnahme darf nicht länger als 48 Stunden her sein.


    Nun hätte ich aber noch eine Frage:


    Weiß jemand was der PCR Test für die Rückreise kostet? Ich habe hier etwas von 70€ gelesen. Aber ich weiß nicht ob es explizit für den PCR Test auf Korsika gemeint war.


    Wir sollen hier bei uns im Norden 90€ bezahlen.


    Grüße


    Ruben

  • Hallo

    Laut ADAC schnelltest aber da bin ich mir auch nicht sicher glaube das ist der den man in Deutschland dann nochmal machen muss.

    werde auf Korsika erst schauen wie ich an EINEN Test komme wenn ich den noch brauche?

    PCR denke muss sein da ja Italien und Schweiz dazwischen liegen.

  • Da blick noch einer durch :


    Ich dachte :

    Italien und Schweiz Durchfahrt mit Schnelltest ...

    Einreise Korsika mit Fähre oder Flugzeug PCR .....

    Möchten die Transporteure und Vorschrift speziell für Corse vom Präfekten ::,,II8


    Einen schönen Tag allen - hier scheint die Sonne !!

    Alle Erinnerungen die Korsika betreffen sind schöne Erinnerungen !

    Die gilt es zu bewahren!

  • Im Moment ist es so das bei Einreise Frankreich /Korsika und Ausreise ein PCR-Test + die obligatorische Selbsterklärung verlangt wird. Auf deutscher Seite wird ein negativer PCR-Test bei der Einreise aus Frankreich eh verlangt. q?rr&%..... und, ich meine Frankreich gilt immer noch als Hochinzidenzgebiet und somit ist auch eine Quarantäne nach Einreise in D noch Pflicht. Beendigung nach 5 Taqgen durch weiteren (negativen) PCR - Test möglich .... q?rr&%

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