Durchfahrt Italien - Ausgangs-Sperre

  • Hallo zusammen

    wir möchten Mitte Juni für 10 Tage mit dem Camper nach Korsika zu fahren.

    Geplant ist am 10. morgens um halb 8 mit der Fähre von Savona nach Bastia.

    Nun stellt sich die Frage bezüglich Ausgangssperre.

    Wollte eigentlich am späten Abend in der Schweiz abfahren - irgend wo unterwegs eine Pause von 2...3 Stunden Pause zum schlafen machen, und dann so um 06.00 ... 06.30 in Savona anzukommen.

    Nun ist ja in Italien die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00.

    Weiss jemand: gilt das auch für Fahrten auf der Autobahn?


    besten Dank im Voraus


    gruss

    rené

  • Nein ... aber im Falle einer Kontrolle muß schon ein konkreter Grund vorliegen ...z.B. Vorlage des Fährtickets ... und man darf nicht länger als 36 Stunden benötigen :Pparty:

    Pausen sind natürlich erlaubt.


    Aber trotzdem ... ich verstehe nicht ganz das man nicht erst mal auf die Seite des auswärtigen Amtes geht ... hier in D z.B. ... gibt es in der Schweiz ja auch ... um sich zu informieren ;)party:

  • Besten Dank für die schnelle Info!!

    Aber trotzdem ... ich verstehe nicht ganz das man nicht erst mal auf die Seite des auswärtigen Amtes geht ... hier in D z.B. ... gibt es in der Schweiz ja auch ... um sich zu informieren ;)party:

    Na ja, ich hab mich da und dort durgelesen - auch auf dem Auswärtigen Amt.
    Auch da steht widersprüchliches. Wahrscheinlich bin ich einfach zu dämlich, um es zu verstehen.

    Vor allem, wenn ich dann auf der Seite re-open EU nachlese, hab ich nur die Absätze mit der Ausgangssperre gefunden.


    Danke trotzdem für die Hilfe - jetzt wird die Fähre gebucht.


    schönen Abend

    cu

    ®ené

  • Nein ... aber im Falle einer Kontrolle muß schon ein konkreter Grund vorliegen ...z.B. Vorlage des Fährtickets ... und man darf nicht länger als 36 Stunden benötigen :Pparty:

    Pausen sind natürlich erlaubt.


    Woher stammt die Info, dass die Ausgangssperre für Reisen nicht gilt? Ich habe nur die offizielle Info gefunden, dass die Ausgangssperre für alle (ausdrücklich "auch für Touristen") gilt.

    Oder leitest Du das von der Aussage des Auswärtigen Amtes "Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich." ab?`


    Gruß, Martin

  • Genau ... es gibt einen Unterschied zwischen Einreise (also wenn ich im Land bleibe ) ...dazu gehören dann auch Touristen und entsprechend auch die Ausgangssperre .... und Durchreise / Transit. Zudem würde sonst eine Unterscheidung auch keinen Sinn machen.

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