Gute Nachrichten für alle die mit Heckträgern auf der Anhängerkupplung durch Italien fahren:
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 hat Italien die Vorschrift zur Nutzung von reflektierenden rot-weißen Warntafeln bei Fahrrad-Heckträgern gelockert. Ein neues Dekret des italienischen Verkehrsministeriums vom 21. Januar 2025 ermöglicht eine einfachere Handhabung für Autofahrer und schafft Klarheit über die Anforderungen. Besonders betroffen sind Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden.
Bislang mussten Autofahrer in Italien an Fahrradträgern reflektierende Warntafeln oder Wiederholungskennzeichen (drittes Nummernschild) anbringen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht entfällt nun für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Stattdessen reicht es aus, das originale Fahrzeugkennzeichen gut sichtbar am Träger anzubringen. Zusätzlich müssen die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle Funktion
Die Lockerung gilt ausschließlich für Träger auf der Anhängerkupplung. Systeme, die an der Hecktür oder Kofferraumklappe befestigt sind, unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen. In solchen Fällen müssen reflektierende Markierungen oder zusätzliche Schilder angebracht werden, wenn Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt sind
Unabhängig von den Lockerungen bleiben einige Sicherheitsanforderungen bestehen. Alle Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs, wie Blinker, Bremslichter und Rückleuchten, müssen durch den Träger vollständig repliziert werden. Außerdem darf der Fahrradträger die Fahrzeugbreite um maximal 30 Zentimeter pro Seite überschreiten. Überstehende Ladung muss weiterhin gekennzeichnet werden.
Das Dekret betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUV und Wohnmobile) sowie N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Die Regelung gilt gleichermaßen für italienische und ausländische Fahrzeuge. Touristen sollten darauf achten, dass ihre Fahrradträger diesen Anforderungen entsprechen, um mögliche Bußgelder