Warntafel Italien bei Fahrradträgern nicht mehr nötig

  • Gute Nachrichten :thumbsupparty: für alle die mit Heckträgern auf der Anhängerkupplung durch Italien fahren:


    Rückwirkend zum 1. Januar 2025 hat Italien die Vorschrift zur Nutzung von reflektierenden rot-weißen Warntafeln bei Fahrrad-Heckträgern gelockert. Ein neues Dekret des italienischen Verkehrsministeriums vom 21. Januar 2025 ermöglicht eine einfachere Handhabung für Autofahrer und schafft Klarheit über die Anforderungen. Besonders betroffen sind Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden.

    Bislang mussten Autofahrer in Italien an Fahrradträgern reflektierende Warntafeln oder Wiederholungskennzeichen (drittes Nummernschild) anbringen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht entfällt nun für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Stattdessen reicht es aus, das originale Fahrzeugkennzeichen gut sichtbar am Träger anzubringen. Zusätzlich müssen die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle Funktion

    Die Lockerung gilt ausschließlich für Träger auf der Anhängerkupplung. Systeme, die an der Hecktür oder Kofferraumklappe befestigt sind, unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen. In solchen Fällen müssen reflektierende Markierungen oder zusätzliche Schilder angebracht werden, wenn Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt sind


    Unabhängig von den Lockerungen bleiben einige Sicherheitsanforderungen bestehen. Alle Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs, wie Blinker, Bremslichter und Rückleuchten, müssen durch den Träger vollständig repliziert werden. Außerdem darf der Fahrradträger die Fahrzeugbreite um maximal 30 Zentimeter pro Seite überschreiten. Überstehende Ladung muss weiterhin gekennzeichnet werden.


    Das Dekret betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUV und Wohnmobile) sowie N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Die Regelung gilt gleichermaßen für italienische und ausländische Fahrzeuge. Touristen sollten darauf achten, dass ihre Fahrradträger diesen Anforderungen entsprechen, um mögliche Bußgelder

  • Überstehende Ladung muss weiterhin gekennzeichnet werden.

    Da liegt der Hund begraben!

    Die Frage ist sogar, ob "schlecht erkannbare Ladung" überhaupt seitlich überstehen darf. Denn dazu gehören wohl auch Fahrräder!

    Zitat aus https://www.promobil.de/weitere-ratgeb…45-bussgeld-u2/:

    "Der ADAC weist darauf hin, dass beim Fahrradtransport trotz der gelockerten Warntafelpflicht weiterhin hohe Bußgelder drohen können. Laut italienischer Straßenverkehrsordnung darf Ladung maximal 30 Zentimeter über die Fahrzeugbreite hinausragen – jedoch nur, wenn diese gut sichtbar ist. Fahrräder gelten nach aktueller Gesetzesauslegung jedoch als schwer erkennbar.

    Daher gilt: Fahrräder dürfen am Heckträger nicht breiter als das Fahrzeug selbst sein."

    Mein MTB ist 202 cm lang, mein Auto ist (ohne Spiegel) 188 cm breit. Demnach dürfte ich es in Italien nicht mehr auf dem Fahrradträger transportieren! Allenfalls mit demontiertem Vorderrad..


    PS: in der Praxis wird es aber wohl nicht geahndet.

    "In der Praxis wird diese Regelung unterschiedlich ausgelegt, wie eine Anfrage des ADAC bei der Straßenverkehrspolizei Bozen ergab. Demnach wird bei einem Überschreiten der maximalen Breite durch den Heckträger in Südtirol kein Bußgeld fällig. Ob Verkehrspolizisten die gleiche Kulanz auch in anderen Regionen Italiens, etwa am Gardasee, an der Blumenriviera oder in der Toskana walten lassen, darauf sollten sich Urlauber besser nicht verlassen."

    aus https://www.suedtirol.de/reisefuehrer/f…-warntafel.html

  • Mal wieder eine total unsinnige Novelle... was bitte macht es für die Verkehrssicherheit für einen Unterschied, ob der Träger auf der Kupplung oder an der Heckwand montiert ist? Über manche politischen Entscheidungen kann man nur den Kopf schütteln :Sparty:

    Viele Grüße
    Robert

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    Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung. Manchmal hat man einfach keine Lust, mit Anderen zu diskutieren.  :pardon:

  • was bitte macht es für die Verkehrssicherheit für einen Unterschied, ob der Träger auf der Kupplung oder an der Heckwand montiert ist?

    In der Regel gibt es bei Heckklappen- Idee Heckwandträgern keine Wiederholungsleuchten.

  • Wir sind über die Novelle erstmsl froh, da aus unserer Sicht das Schild an unserem Heckträger nicht erforderlich ist..besonders weil es ja sogar je nach Land noch unterschiedliche Streifen gibt. Sicherlich kann man über die weiter bleibende Pflicht noch unterschiedliche Argumente austauschen...ich glaube aber nicht, dass es viele Unfälle in Deutschland bei Bullis mit Heckträger gibt/gab.

  • Pragmatisch würde ich mal sagen, zählt man in diesem Fall die Spiegel mit zur Autobreite hinzu...

  • Pragmatisch würde ich mal sagen, zählt man in diesem Fall die Spiegel mit zur Autobreite hinzu...

    Du hast offenbar nicht den verlinkten Artikel gelesen: „Problematisch ist dieser Umstand vor allem, weil die Fahrzeugbreite nicht an den Außenspiegeln gemessen wird, sondern an den Schlussleuchten.“

  • Du hast offenbar nicht den verlinkten Artikel gelesen: „Problematisch ist dieser Umstand vor allem, weil die Fahrzeugbreite nicht an den Außenspiegeln gemessen wird, sondern an den Schlussleuchten.“

    In der Theorie ist das so aber ich hoffe mal das die Praxis anders ist....weitet steht in dem anderen Artikel:

    Italien hat in einem aktuellen Dekret die bisherige Regelung zurückgenommen. Fahrradträger auf der Anhängerkupplung von Pkw, Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen benötigen ab sofort keine Warntafel mehr. Wichtig bleibt, dass der Träger maximal 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen darf.

    30cm pro Breite. Also 2,40 bei 1,80m Breite.

    Also ich würde mir keinen Kopp machen, aber muss natürlich jeder selber entscheiden

  • Bitte richtig lesen! Die 30 cm je Seite gelten für „gut sichtbare Ladung“!

    Und Fahrräder gelten eben als schlecht erkennbare Ladung.

  • tatbestand nr. 349136

    Zitat

    "Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei
    gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
    für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen"

    macht zwanzisch makk !!

  • Zitat Startseite der EU:

    "Die Europäische Union ist in ihrer institutionellen Struktur einzigartig und ihr Beschlussfassungssystem entwickelt sich ständig weiter. Es gibt 7 Organe, 9 Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen der EU, verteilt in der gesamten Union. In enger Zusammenarbeit verfolgen sie die gemeinsamen Interessen der EU und der europäischen Bevölkerung. Im administrativen Bereich gibt es zudem noch 20 Agenturen und Organisationen, die spezifische rechtliche Aufgaben wahrnehmen, sowie 4 interinstitutionelle Dienste, die die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen...."

    Man hätte dort ohne Zweifel dringend auch größere Themen zu lösen, aber was, wenn nicht so etwas sollte harmonisiert werden. Es kann nicht ernsthaft sein, dass wir in Spanien und Italien zweierlei Tafeln brauchen und mit einem in Deutschland zugelassenen beleuchteten Heckträger hier Exegese betrieben werden muss, unter welchen Umständen uns welcher Carabinieri in welcher Region gegebenfalls wohlgesonnen ist oder auch nicht.

    Wer Zeit und Lust hat: hier geht's zum Petitions-Portal der EU: https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/home :winke:

    Gruß

    Bobby

  • Die EU kann sowas nur harmonisieren, wenn die Nationalstaaten zustimmen. Und das tun sie nicht!! Sowas liegt in der Regel nicht an der EU, sondern an den Einzelinteressen der Nationalstaaten.

    Man schiebt es immer wieder auf die EU. So wie die Krümmung der Gurken. Dabei waren es die Einzelhandelsverbände, die das wollten. Und die Staaten haben zugestimmt!


    Grß

    Hans

  • macht halt die dabbische tafel dran und ferrdisch. viel wichtiger ist, dass bei verwendung eines hecktragesystems ohne wiederholungsleuchten die leuchten am fahrzeug nicht verdeckt werden. wahrscheinlich kennen die italiener halt ihre pappenheimer und beugen mit der tafel vor.

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