...mich heute gefragt, ob es wohl eine Vorschrift gibt, wie Bekanntmachungen der mairie auszusehen haben...
Wenn ganze Wege oder "Naherholungsgebiete" gesperrt werden, weil eine Begehung zu gefährlich ist, würde ich eigentlich erwarten, daß ein großes Schild auf die Gefahrenlage aufmerksam macht, in touristischen Gebieten auch gerne mehrsprachig und allgemeinverständlich geschrieben.
Hier scheint es wohl eine Vorschrift zu geben, daß solche Bekanntmachungen auf ein DIN A4 Papier gedruckt werden -möglichst mit einer schon altersschwachen Druckerpatrone- wetterbeständig in eine zerfleddernde Klarsichthülle verpackt und mit einem Reißzwecken an einen Baumstamm gepinnt werden müssen.
Dann bemühe man ein möglichst unverständliches Amtsfranzösisch (mit ausreichend vielen Verweisen auf Gesetz Nr xy und yz) und verstecke das eigentlich Anliegen hinter allgemeinen Floskeln. Und da Französisch ja sowieso DIE Sprache schlechthin ist, besteht ja keine Notwendigkeit für einen mehrsprachigen Text. Und wenn dann ein Tourist zu Schaden kommen sollte... Pech gehabt, hätte er halt die Bekanntmachung gescheit gelesen.
( Zumal die nicht auf Betageuze im Keller angeschlagen ist)
Diese "Bekanntmachungen" so gesehen am Eingang ins Lonca-Tal, am oberen Eingang der Spelunca-Schlucht, am Beginn des Weges zur Pont de Muricciolu im Niolu.
Besonders spannend finde ich diese Art der Bekanntmachung jedes Jahr wieder im September, wenn die gesamte Pinia in Ghisonaccia an drei Tagen in der Woche für Normalsterbliche gesperrt ist und das gesamte Gebiet den Jägern gehört. Und welcher unbedarfte Urlauber liest bitte einen solch unscheinbaren und unverständlichen Wisch. Aber anscheinend ist die Gemeinde im Zweifelsfall aus der Verantwortung.