Satzung des Vereins „Freunde der Insel Korsika“

Anbieter dieser Internetplattform ist der Verein „Freunde der Insel Korsika“



§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „Freunde der Insel Korsika“
  2. Er hat den Sitz am Wohnort des Vorsitzenden.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck

  1. Der Verein "Freunde der Insel Korsika" möchte dazu beitragen, unabhängige Informationen über die Insel Korsika im deutschsprachigen Raum zur Verfügung zu stellen.
  2. Dazu unterhält der Verein ein eigenes Internet-Forum mit Namen Korsika-Forum: http://www.korsika-forum.info. Dieses Korsika-Forum soll an der Insel Korsika interessierten Menschen als Plattform zum Austausch von Informationen aller Art zur Insel Korsika und zur Kommunikation der Interessierten untereinander dienen. Der Austausch im Verein findet im geschlossenen User-Bereich "Unser Verein" im Korsika-Forum statt. Zu diesem User-Bereich "Unser Verein" haben nur Vereinsmitglieder Zugang.
  3. Sowohl die Mitgliedschaft im Verein als auch die Registrierung im Korsika-Forum ist nicht auf irgendwelche Nationalitäten beschränkt.


§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.


§ 4 Mitgliedschaft

  1. Der Verein besteht aus einem Vereinsvorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Vorstand und seinen Mitgliedern. Dem Verein können alle User beitreten, die im Korsika-Forum-Team registriert sind. Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand in Textform nachzusuchen. Über die Aufnahme im Verein entscheidet die Mitgliederversammlung (Mgv).
  2. Die Mitgliedschaft endet
  • a) durch freiwilligen Austritt. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  • b) durch Tod. Der Tod eines Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden.
  • c) durch Ausschluss. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied in Textform bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung der virtuellen Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlusses in Textform beim Vorsitzenden eingelegt werden. Die virtuelle Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Posting der Berufung im geschlossenen User-Bereich "Unser Verein" einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss.


§ 5 Vorstand (Stand: Nov. 2017)


Vereinsvorsitzender:
Ernest, Forenname: Teemitrum

Stellv. Vorsitzender:
Klaus, Forenname: Klaus

Kassenwart:
Eric, Forenname: Eric

Kassenprüfer:
Daniel, Forenname: Timba

Technik:
Gunther, Forenname: guri
Ernest, Forenname: Teemitrum


Es sollten immer min. zwei Vereinsmitglieder in die Software des Forums eingearbeitet sein.


Schriftführer:
Wolfgang, Forenname: wolfgang

Stellv. Schriftführer:
Daniel, Forenname: Timba

Organisation:
Klaus, Forenname: Klaus



§ 6 Virtuelle Mitgliederversammlung (Mgv)

  1. Eine virtuelle Mitgliederversammlung kann von jedem Mitglied beim Vorsitzenden beantragt werden. Die Fristen werden im Einzelfall durch den Vorsitzenden vorgegeben.
  2. Die Vereinsmitglieder werden über die Forumsfunktion "private Nachricht" vom Vorsitzenden über eine Mgv informiert.
  3. Über die Forumsfunktion "Umfrage" können die Vereinsmitglieder ihre Anwesenheit bekunden.
  4. Ggf. wird über die Forumsfunktion "Umfrage" der Abstimmungsmodus geklärt (siehe hierzu § 7).
  5. Bevor es zur Abstimmung über die Forumsfunktion "Umfrage" kommt, muss das Ende der Diskussion in einer weiteren "Umfrage" durch die einzelnen Mitgliedern bestätigt werden.
  6. Entscheidungen müssen als Ergebnisprotokoll vom Schriftführer zugemailt werden. Wichtige Entscheidungen müssen, wenn die Mgv dies mehrheitlich wünscht, dem Vorsitzenden unterschrieben zugesandt werden. Die Vereinssatzung und Änderungen der Vereinssatzung müssen von jedem Mitglied unterzeichnet werden.

§ 7 Das Forum

  1. Alle das Forum betreffenden Bausteine sind Eigentum von „Freunde der Insel Korsika“.
  2. Die Moderation und Diskussion über die Ausgestaltung des Forums findet im Korsika-Forums-Team statt. Die Mitglieder des Korsika-Forums-Team müssen nicht zwangsläufig Mitglieder des Vereins sein.
  3. Alle Entscheidungen werden im Verein (Mgv) diskutiert und beschlossen. Der Verein entscheidet mit Hilfe des Abstimmungsbuttons „Umfrage“ im geschlossen User-Bereich „Unser Verein“.
  4. Die entsprechenden erforderlichen Mehrheiten sind im Einzelfall vorher mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Wenn kein Abstimmungsmodus beantragt wird, gilt automatisch die „Einfache Mehrheit“. Mehrheitsdefinitionen: Die „Einfache Mehrheit“ ist gegeben, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen aller Mitglieder vorliegen. Die „Zweidrittelmehrheit“ ist gegeben, wenn mehr als doppelt so viele Ja-Stimmen als Nein-Stimmen aller Mitglieder vorliegen. Die „Einstimmigkeit“ liegt dann vor, wenn alle Mitglieder zugestimmt haben, wobei Enthaltungen als Zustimmungen gezählt werden.
  5. Abstimmungen über die Schließung des Forums, Satzungsänderungen und alle wirtschaftlichen Handlungen über 100 € bedürfen grundsätzlich einer Abstimmung mit Einstimmigkeit.

§ 8 Finanzen

  1. Zur Finanzierung des Vereins werden die Kosten auf alle Mitglieder umgelegt.
  2. Das Konto des Vereins wird durch den Kassenwart geführt. Die Kontoführung wird laufend durch den Kassenprüfer kontrolliert. Dieser und der erste Vorsitzende erhalten per Onlinebanking über die Webseite der Bank jederzeit Zugang zum Konto.
  3. Alle Ausgaben bedürfen der Legitimation durch einen mehrheitlichen Beschluss der Vereinsmitglieder. Alle wirtschaftlichen Handlungen über 100 € bedürfen grundsätzlich einer Abstimmung mit Einstimmigkeit.

§ 9 Eintragung ins Vereinsregister



Der Verein hält sich die Option offen, ggf. auch die Eintragung als e.V. anzustreben.


§ 10 Auflösung des Vereins


Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel aller Mitglieder anwesend sind. Der Vereinsauflösung müssen mehr als drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.


Falls die erforderliche Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wird, muss innerhalb eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die mit mehr als drei Vierteln der dann anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.



§ 11 Inkrafttreten


Vorstehende Satzung wurde am 09.01.2013 beschlossen.



Ort: Göttingen, Datum: 09.01.2013



Nach Neuwahlen im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung (Mgv) im Mai 2015 wurden einige Positionen neu vergeben.


Der Verein besteht demnach aus folgenden Mitgliedern:


Ernest, Forenname: Teemitrum

Klaus, Forenname: Klaus

Martin, Forenname: paradisu

Michaela, Forenname: Mila

Daniel, Forenname: Timba

Eric, Forenname: Eric

Gunther, Forenname: guri

Hans, Forenname: Det

Anmerkung: Namen und Adressen der Mitglieder sind in der Originalfassung der Satzung enthalten.

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