Wann denn ?
Wir wollen vom 10.-18. 10. wieder dort sein
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Wir wollen vom 10.-18. 10. wieder dort sein
MIt Kind steht dieses Jahr an, allerdings mit unserer großen und den Enkelkindern
Unsere Kinder haben dabei das Glück dass sie mir die kurzen mindestens einen Tag auf's Auge drücken und mit ihren Möppis eine schöne Tour fahren können
Hallo zusammen,
da wir ja immer wieder gern mit unseren Motorrädern auf Korsika sind, möchte ich euch meinen Reisebericht zum Schmökern anbieten
Reisebericht Korsika im Oktober 2018
Viel Spaß
Wir nehmen auch imm er CorsicaFerries, von Toulon nach ,
daher weiß ich nicht welche anderen im Oktober fahren.
Wenn ihr an der Ostküste beliebn möchtet kann ich euch den Merendella empfehlen.
Der hat Stellplätze, direkt am Meer, Spielplatz uind Fußballplatz sind vorhanden und auch ein Fittnessraum und ein Pool ist da
Wir waren nun schon 2 mal dort und wollen in diesem Jahr wieder hin
Schau dich doch einfach mal auf der Seite um https://www.campingplatz-in-korsika.de/
Der Wein war mit Korken , nicht gekippt und hat noch gut geschmeckt
Die weiteren Daten kann Arne beitragen, der hat das Etikett geknipst
.
Es waren auch nicht "die" Korse ...es war ein Korse ... Name weiß ich jetzt nicht genau ...Macetti oder so ähnlich ???
Ja, wer genau weiß ich nicht, wird aber in dem Film gesagt.
Ich hatte eher daruf abgezielt, dass das Lied angeblich heute noch jedem Korsen bekannt sein und von vielen gesungen werden soll
Vor allem das Lied, das die Korsen über die Bahn und die Bahnreisenen komponiert haben und das heute noch überall bekannt ist, find ich echt klasse
Korsen halt
Moin Gilla, das könnte ich sogar schaffen Wann wollt ihr anfangen?
Gegen Abend.
vielleicht 19 :30 / 20:00 Uhr rum
wäre toll
Hi Arne,
wenn du den besonderen Termin bekannt gibst ...
oder komm am Samstag den 5. zu uns, da schauen wir die Korsika Möppi-Videos von 2018 mit Sonny und Uwe bei uns
Wenn du auch ein Mobilheim auf einem in deine Auswahl nimmst kann ich dir den Camping Merendella empfehlen.
Der liegt ca 60 km südlich von in San Nicolao, direkt am Meer
und an dieser Stelle reichen die Berge auch bis fast ran ans Meer, sodass eine Anfahrt in die Bergregion zum Wandern oder schauen nur ganz knapp ausfällt
Wir waren 2017 und 2018 im Oktober dort und wollen dieses Jahr auch wieder da hin
Die Bahnverbindung ist auch recht mager, denke ich mal
aber zum Wartezeit verkürzen kann ich dir den kleinen Film aus der SWR Mediathek empfehlen. Hab ich mir letztens angesehen
Hallo Hubi
mach Dir mal keinen Kopf... das "Aufsetzen" ist eher ein Thema für Gespanne oder "krasse 3er BMW"
Wir fahren seit Jahren mit . Wir reisen mit 12m Gespann (Kombi & Bootstrailer).
Quer auf die Rampe und nix setzt auf... die Einweiser an der Fähre haben das aber AUCH im Blick und geben immer entsprechende Fahranweisungen.
Seh ich auch so.
Wir reisen mit Bulli und Motorradanhänger
und es hat in diesem Jahr nur einmal etwas gekratzt mit dem 4er Hänger, als wir von der Fähre runter sind.
Das ist aber, weil allein unser Hänger schon 5,30 m lang ist und eine wahnsinnig geringe Bodenfreiheit hat.
Und selbst das war anschließend nichts defekt.
Mach dir mal keinen Kopf. Das klappt schon
Freu dich einfach auf euren Urlaub
Mein Kalender ist auch da
vielen Dank auch für die Foren-Aufkleber , die finden sofort Platz auf meinem Bulli und meinem Möppi
Wow
ich drücke , ganz fest
Wir sind vom 7.-12.10. auf Korsika gewesen um unseren Moppedurlaub zu genießen.
Schön war's
aber das Wetter war in diesem Jahr wirklich nicht der Brüller.
Am 11. war es in San Nicolao total verregnet und die Ostküstendtraße runter gen Süden, hat uns auch nur einen nassen Allerwetesten beschert
aber egal,
an den anderen Tagen hatten wir zwar die schönen goldenen Sonnenaufgänge nicht, aber wir sind zum Glück in den Norden gefahren, als es im Süden schlecht war und in den Süden als es im Norden geregnet hat
Haben also alles richtig gemacht
Und usere Planung, trotz nicht mehr so schönem Oktoberwetter sthet schon für's nächste Jahr
Wir waren im Oktober 2017 dort und fahren am Freitag wieder hin.
Wie der Platz im August ist kann ich dir nicht sagen aber außerhalb der Saison finde ich ihn einfach nur klasse
Wenn du was zum Aufenthalt lesen möchtest und auch ein paar Bilder davon sehen, schau mal hier
Alles anzeigenHallo Gilla,
orientiere Dich bitte + gerne bzgl. der Handhabung der DSGVO an der mit uns freundschaftlich verbundenen Website bike-and-smile !
Aus persönlichen Gründen hat der Betreiber aber sein Forum eingestellt, es gab keine nützliche Aufwands-Nutzen-Relation mehr für Christoph.
Ansonsten hat guri oben das Wesentliche erwähnt - ich bitte Dich ganz herzlich seinen Text zu verinnerlichen!
LG Ernest
Das hat nicht wirklich was mit der DSGVO zu tun, sondern zielt auf das Urheberrecht und die damit verbundene Haftung bei Verstößen dagegen.
Ist aber mittlerweile etwas entschärft.
Mein Mann, Jörg hat an unseren EU-Abgeordneten geschrieben und einmal gefragt
ZitatAlles anzeigenHallo Herr Gieseke
als mein EU Abgeordeter darf ich mich hiermit direkt an Sie wenden:
Mit Erschrecken hab ich den heutige Fortgang der Entwicklung um das Urheberrecht vernommen. Hier geht es mir nichtmal un Google,Facebook und Youtube.
Das Internet ist auch geprägt von einer hohen Anzahl Foren über alle möglichen und unmöglichen Themen sowie von Blogs. Die allermeisten dieser Seiten werden privat und nicht komerziell betrieben.
Als Betreiber eines solchen Forums mache ich mir große Sorgen um den Fortbestand dieser unserer Plattform. Unser Forum ist nicht komerziell, beinhaltet nichtmal Werbung , wird privat von uns (den Betreibern) oder von Mitgliedern auf freiwiliger Basis finanziert. Es besteht seit 2005 und hat nunmehr 14356 Mitglieder
Daher ist es unmöglich , alle Beiträge vor Veröffentlichung zu lesen , eine Upload-Filter Software scheidet aus Kostengründen aus.
Sollte dieser Grundsatz, der als Essenz dieses Urheberrechtes von den Medien veröffentlicht wird: "Plattformen haften für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer" auch für diese Foren und Blogs
gelten, werden diese innerhalb kürzester Zeit den Betrieb einstellen müssen. Bisher galt ja die Regelung des Eingreifens nach Kenntnisnahme.
Daher meine Frage direkt an Sie, ob neben den großen global Playern auch die kleinen Foren und Blogs betroffen sind. Eine klare einfache Antwort hierzu konnte ich bisher nicht ausfindig machen.
Es geistern nur Gerüchte durch die OnlineWelt ala ab einem Umsatz von X € o.ä.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen
Schöne Grüße
Jörg Buhren
Heute kam nun seine Antwort
ZitatAlles anzeigenLieber Herr Buhren,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage zum Thema der europäischen Urheberrechtslinie, speziell der Artikel 11 und 13. Das Ziel der genannten Artikel ist es, die europäische Kreativwirtschaft zu schützen. Dabei soll eine faire Vergütung für Journalisten und Presseverlage erreicht werden.
Der Artikel 11 soll die Presseverlage stärken. Dies ist wichtig, da in der Realität keine faire Bezahlung für Presseartikel, die von Nachrichtensammlern und Plattformen verwendet werden, stattfindet. Die Möglichkeit sich über verschiedene Nachrichtenquellen zu informieren sehe ich nicht gefährdet. Im Gegenteil: Eine vielfältige Presse ist ein hohes Gut und muss vor dem kommerziellen Missbrauch durch Plattformen geschützt werden! Presseverleger müssen in der Lage sein, eine faire Bezahlung für ihre Inhalte im Internet erhalten zu können. Schließlich übernehmen sie die wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Verantwortung für Ihre Inhalte, ohne dabei von Online-Plattformen und Nachrichtensammlern angemessen entschädigt zu werden. Dabei findet keine Einschränkung der Meinungsfreiheit statt. Hyperlinks, die von einzelnen Wörtern und Fakten begleitet werden, sind von der Urheberrechtslinie ausgeschlossen. Des Weiteren ist die private Nutzung generell ausgenommen. Lediglich für die kommerzielle Nutzung ihrer Inhalte können Presseverlage eine Vergütung verlangen. Das Recht des Verlags unterstützt somit qualitativ hochwertigen Journalismus, ohne das Internet, die Kommunikation und die Informationsfreiheit einzuschränken oder zu zensieren.
Der Artikel 13 spricht das Thema der Wertlücke an. Dabei geht es nicht darum das Internet zu filtern! Stattdessen sollen Plattformen mehr Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen und diese wenn möglich im Vorfeld verhindern. Damit sind ausschließlich Plattformen gemeint, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hoch geladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Diesbezüglich wurde der Anwendungsbereich des Artikels 13 streng limitiert (Plattformen wie Spotify, iTunes, Netflix, eBay, Wikipedia, Dating-Plattformen, Software-Entwicklungsplattformen, Blogs, private Homepages, Dropbox uvm. fallen nicht unter Artikel 13). Für die urheberrechtlich geschützten Werke soll eine Lizenspflicht zu einer angemessenen Vergütung für die Inhaber führen. Dienste, die nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, z. B. Online-Lexika (Beispiel: "Wikipedia") und Anbieter von Online-Diensten, bei denen die Inhalte mit der Genehmigung aller betroffenen Rechteinhaber hochgeladen werden, wie z. B. pädagogische oder wissenschaftliche Repositorien, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Artikels 13. Weder Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung, die keinen direkten Zugang zur Öffentlichkeit bieten (Beispiel: Dropbox), Open-Source-Entwicklungsplattformen (Beispiel: github), noch Online-Marktplätze, deren Haupttätigkeit der Handel mit physischen Gütern ist (Beispiel: eBay) werden abgedeckt. Auch Datingplattformen, wie zum Beispiel Tinder, werden nicht erfasst, da deren Hauptzweck nicht darin besteht, urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und zugänglich zu machen. Zusätzlich dazu werden Klein- und Kleinstunternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 13 fallen. Der Artikel 13 verpflichtet die Plattformen auch nicht zu Maßnahmen, wie das automatische Blockieren von Uploads. Stattdessen sollen sie mit den Rechteinhabern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass nicht autorisierte Werke über den Dienst nicht mehr verfügbar sind, ohne zulässige Uploads (z.B. Memes) ungerechtfertigt zu blockieren. Eine entsprechende Erkennungssoftware würde nur auf Basis der vom Rechteinhaber bereitgestellten Informationen bestehen und folglich nur deren geschützte Werke erkennen. Diesbezüglich sollen die jeweiligen Mitgliedstaaten Leitlinien für die Zusammenarbeit von Rechteinhabern und Plattformen erlassen und dabei insbesondere Grundrechte und die Verwendung von Ausnahmen und Beschränkungen berücksichtigen. Dabei sollen die Plattformen allerdings Beschwerden ohne unangemessene Verzögerung bearbeiten und einer Überprüfung unterzogen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Argumente vorlegen konnte, die mehr als nur die Nutzerperspektive beleuchten und Ihnen den Anwendungsbereich der Richtlinie näherbringen. Gleichzeitig verstehe ich die Beunruhigung vieler Internetnutzer. Ich werbe grundsätzlich für eine Versachlichung in emotionalen politischen Themen. Und gleichzeitig gilt: Auch diejenigen, die den Vorschlag ablehnen, müssten konkret benennen, wie wir das Urheberrecht in das digitale Zeitalter führen können. Wie also können wir künftig eine gute Entlohnung geistiger und künstlerischer Arbeit sicherstellen? Sie können sicher sein, dass alle Abgeordneten die Argumente von vielen Seiten gründlich abgewogen haben. Bei allen Bemühungen muss es um einen angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleich der Interessen gehen, der die Grundrechte (Meinungsfreiheit wie das Recht auf geistiges Eigentum) im Blick hat.
Vielen Dank nochmals für Ihr Interesse und beste Grüße
Ihr
Jens Gieseke
Jens GIESEKE
Mitglied des Europäischen Parlaments
Europa- und Wahlkreisbüro
...
Das heißt für uns ja nun doch eigentlich Entwarnung für unser Motorradforum und dementsprechend ja bestimmt auch für dieses hier
Unbedingt weiter berichten
ich find's voll spannend und drück dir gaaaanz fest die Daumen.
Wenn du alles zur Zufriedenheit überstanden hast, gib mal die Adresse bekannt.
Dann komm ich dich mal besuchen
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