Nein ... aber im Falle einer Kontrolle muß schon ein konkreter Grund vorliegen ...z.B. Vorlage des Fährtickets ... und man darf nicht länger als 36 Stunden benötigen
Pausen sind natürlich erlaubt.
Woher stammt die Info, dass die Ausgangssperre für Reisen nicht gilt? Ich habe nur die offizielle Info gefunden, dass die Ausgangssperre für alle (ausdrücklich "auch für Touristen") gilt.
Oder leitest Du das von der Aussage des Auswärtigen Amtes "Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich." ab?`
Gruß, Martin