Ich hatte mal eine "Beschwerde" bei der Verbraucherzentrale eingereicht:
"Guten Tag,
ich habe gestern per Mail die Information erhalten, dass bei einem Cyberangriff persönliche Daten von meiner Familie und mir bei einem fränzösischen Fährunternehmen gestohlen wurden. Darunter befinden sich neben Namen auch Geburtsdaten und die Ausweisnummern, vgl. angehängte Mail. Nach Informationen in den sozialen Medien sind davon sehr viele Kunden, wenn nicht sogar alle betroffen.
Ich habe bei dem Unternehmen angefragt, ob Kosten für neue Ausweisdokumente für meine Familie und mich übernommen werden. Bislang habe ich keine Antwort erhalten.
Meine Fragen:
Muss das Unternehmen diese Kosten tragen?
Gab es ähnliche Fälle und eventuell Urteile dazu?
Kann die Verbraucherzentrale bei dem Unternehmen um Klärung bitten?"
Heute erhielt ich eine Antwort der Verbraucherzentrale BW. Darin wird mir mitgeteilt, dass ich mich wegen des Verdachtes einer Straftat an die VZ gewendet hätte und dafür sei die Staatsanwaltschaft und die Polizei zuständig...
Darauf habe ich wie folgt geantwortet:
"danke für Ihre Rückmeldung. Mir ging es aber nicht darum, Anzeige wegen einer Straftat zu stellen.
Meine Frage an Sie ist, ob es ähnliche Fälle von Datendiebstahl (insbesondere Personalausweisnummern) gab und ob in diesen Fällen üblicherweise die Unternehmen, welche die Daten offensichtlich nicht ausreichend geschützt hatten, zu Schadenersatz verpflichtet sind. Es geht also nicht um straf- sondern um zivilrechtliche Fragen.
Es geht mir dabei aber nicht um eine persönliche Beratung zu meinem Fall, sondern um allgemeine Informationen zu derartigen Fällen."
Mal schauen, was noch kommt...