Ein "Transitvorgang" ist in diesem Zusammenhang nicht definiert. Also ist im Sinne dieser Verordnung auch die Durchreise ein "Aufenthalt".
Die "Transit-Ausnahme" gibt es nur, wenn man durch Deutschland durchreist.
Stimmt so nicht ganz:
"Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung."
Quelle: https://www.bundesgesundheitsm…aq-tests-einreisende.html
Manche Bundesländer (Hessen, Hamburg) haben das in ähnlicher Formulierung auch in den jeweiligen Landesverordnungen übernommen.