Beiträge von Guenter

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    Hallo :winke:

    kurzer Blick auf die Südstaatenteilnehmer ... Abenddessen .... bis dato:

    - wolfgang ... Wolfgang :)party:

    - Kalliste ... Sabine

    - behappy ... Bärbel .. 2 Personen ... "Vorprogramm" und ...ich denke auch Abendessen

    - Costa Serena ... Katja ... 2 Personen

    - Teemitrum ... Ernest

    - Paradisu .. Frank ... mit Fragezeichen

    :thumbupparty:        :prost_04:

    Hallo CostaSerena Katja, eine Reservierung im Zehntkeller ist erfolgt. Ich muss natürlich mehr oder weniger zeitnahe die Info geben wieviel Personen.

    Ernest hatte ich gebeten seine Umfrage etwas abzuändern und dann einzustellen.

    Im Moment wäre wir zu 6 zu 7.

    Ich gehe mal davon aus das noch da noch der/die eine oder andere dazu kommen wird.

    Für mich ist es erst mal fix ... egal wieviele Personen

    Hallo,

    so ... der Termin am 18.4. im Zehntkeller ist erstmal fix geblockt.

    Ich werde vermutlich morgen die Umfrage starten wer mit dabei ist.

    Zur Frage wer das korsische Essen organisiert hatte ... ja, es waren, wie bereits gesagt, Holger und Diana.

    In Leinsweiler fand es meines Wissens 1x statt. Ob auch ein weiteres Mal weiß ich nicht.

    Holger wohnt ja hier in Leinsweiler.

    Ich werde ihn zum Treffen einladen.

    ... Sauerklee in der Menge im Weinberg. Macht eigentlich keinen Sinn. Allenfalls als Bodendecker um Feuchtigkeit zu halten. Als Bodenverbesser taugt der Sauerkler, im Gegensatz zu anderen Kleesorten, nicht. Keine Knötchenbildung in den Wurzeln.

    Aus dem Boden kriegt man den Sauerklee nicht so einfach. Eigentlich nur mit massiven Chemieeinsatz.Ob der Winzer den Sauerklee bewusst eingebracht hat würde mich mal interessieren.

    Patrimonio ... kannst den Winzer ja mal fragen :)party:

    Ist eigentlich ähnlich wie in Deutschland ... so scheint es auf den ersten Blick.

    Auch in Deutschland ist nach erfolgter beördlichen Genehmigung und Absegnung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes der Betreiber verantwortlich.

    Je nach Betriebsgröße Unterweisung von Mitarbeitern bezüglich von Brandschutzmaßnahmen und was im Brandfall zu erfolgen hat.

    Im Brandschutzkonzept ist dargestellt in welchem zeitlichen Intervall Brandschutztüren, Feuermelder, Notausgänge, Sprenkleranlage, Notrufsysteme, Brandschutzklappen, Entrauchung, Feuerlöscher etc. zu prüfen sind.

    Diese Prüfung hat der Betreiber unter Einschaltung von Fachfirmen und Nachweis durch Prüfprotokolle zu veranlassen.

    Dies kann z.B. bei Brandschutztüren jährlich erfolgen.

    Wenn dies nicht erfolgt, es zu einem Brandfall kommt und schlimmstenfalls auch Brandgeschädigte Personen gibt aufgrund von Fehlfunktionen von Brandschutzeinrichtung wird es zwangsläufig zu einer Strafanzeige. Wenn dann noch festgestellt wird das in den Räumlichkeiten, bei den Fluchtwegen Materialen verbaut sind die die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes nicht erfüllen darf sich der Betreiber schon mal "warm" anziehen.

    Man darf davon ausgehen das der Betreiber der Bar gewaltig Probleme bekommt wenn sich herausstellt, abgesehen davon das der der 2. Fluchtweg (Notausgang) schwer erreichbar und wohl noch zugestellt war, das nachträglich noch großflächig, leicht entflammbare Materielien verbaut wurden. D.h. er darf sich sehr, sehr warm anziehen angesichts der daraus erfolgten Tragödie.

    In Deutschland ist das zu erstellende Brandschutzkonzept Grundlage für den vorbeugenden Brandschutz. Dieses wird auch vor Erstinbetriebnahme (z.B. Sonderbauten wie Hotel u. Gastro) durch die Brandschutzbehörde, Fachingenieur für Brandschutz, ggbfs. auch unterBeteiligung der Feuerwehr >>> z. B. Anleiterversuche, Rettungswege checken etc., geprüft.

    Verantwortlich für die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzept ist der Betreiber selbst.

    Regelmässige Prüfung seitens der Behörde finden nicht statt.

    Werden bauliche Gegebenheiten geändert hat der Betreiben dies der Baubehörde mitzuteilen. Folge ... evtl. Neuerstellung eines Brandschutzkonzeptes.

    Einbau/Austausch von Materialien wie z.B. im Bereich Decke, Wand oder an sonstiger Stelle die keine zulässige Brandschutzanforderung erfüllen, ist nicht zulässig und letztlich strafbar.

    Normalentfallbare Stoffe, Deko sind unter Auflagen nur in eng begrenzten Flächen erlaubt.

    Eine Begehung durch die Behörde kann erfolgen wenn Mängel gemeldet werden wenn z.B. das Gewerbe-/Ordnungsamt ein Prüfung durchführt und es dabei auffällt das deutliche Veränderungen in den Räumen vorgenommen wurden.

    Wie es in der Schweiz abläuft weiß ich nicht. Mag sein das eine behördliche Begehung für öffentlich zugängliche Gebäude regelmässig.... behördlicherseits .... zu erfolgen hat.

    mehrere Auflagen nicht erfüllt hat. Und er hat die Treppe des Notausganges von der Breite halbiert hat, um mehr Platz

    ... ja, so heisst es bei Bild ...mit einem Foto unterlegt zu den Bauarbeiten. Scheint aber nur die halbe Wahrheit zu sein. Es wurde der untere Absatz zum Teil weggenommen. Die Treppe blieb in der tatsächlichen Breite unverändert. Auf anderen Fotos sieht man das die Treppe gangähnlich nach oben führt. Links und rechts Wand. Ein Verbleib des unteren Stufenbereichs hätte keinerlei Einfluss auf den eigentlichen Fluchtweg gehabt da tatsächliche Fluchtwegbreite unverändert.

    Das ist "BILD"

    Hier eine Darstellung ... auf der 3-D Darstellung sieht man noch das Stück Treppe das abgerissen wurde. Es gibt viele Fotos dazu ...mal ohne , mal mit diesem Stück Treppe. Geholfen hätte es den armen Menschen nicht wirklich wenn noch dagewesen.

    So jetzt keine Entschulfigung für den Wirt sein. Da weren noch andere Dinge zu hinterfragen sein

    Auch von mir ein supertolles 2026 ...tolle Erlebnis, Glück , Gesundheit ....

    In der der Schweiz ...Crans Monatna ... hat das 26 jedoch mit einer schrecklichen Katastrophe angefangen.

    Das sogar mit korsischen Hintergrund ... die Betreiber ... das Ehepaar Moretti ... der Ehemann Jacques Moretti stammt aus Chisonaccia.

    Fürchterlich für die beiden so etwas in den eigenen Räumen zu erleben ... vielleicht sogar in gewissen Grad verantworten zu müssen .

    Wobei die Schweiz eine sehr strenge Branschutzregelung hat und diese ja auch in allen öffentlichen Bereich, auch Gastronomie tec. , ja überprüft wird.

    Egal ob dem Ehepaar eine gewisse Mitschuld angelastet werden könnte.

    Solch eine fürchtbares Geschehen wird einem ein Leben lang begleiten

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