Ist eigentlich ähnlich wie in Deutschland ... so scheint es auf den ersten Blick.
Auch in Deutschland ist nach erfolgter beördlichen Genehmigung und Absegnung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes der Betreiber verantwortlich.
Je nach Betriebsgröße Unterweisung von Mitarbeitern bezüglich von Brandschutzmaßnahmen und was im Brandfall zu erfolgen hat.
Im Brandschutzkonzept ist dargestellt in welchem zeitlichen Intervall Brandschutztüren, Feuermelder, Notausgänge, Sprenkleranlage, Notrufsysteme, Brandschutzklappen, Entrauchung, Feuerlöscher etc. zu prüfen sind.
Diese Prüfung hat der Betreiber unter Einschaltung von Fachfirmen und Nachweis durch Prüfprotokolle zu veranlassen.
Dies kann z.B. bei Brandschutztüren jährlich erfolgen.
Wenn dies nicht erfolgt, es zu einem Brandfall kommt und schlimmstenfalls auch Brandgeschädigte Personen gibt aufgrund von Fehlfunktionen von Brandschutzeinrichtung wird es zwangsläufig zu einer Strafanzeige. Wenn dann noch festgestellt wird das in den Räumlichkeiten, bei den Fluchtwegen Materialen verbaut sind die die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes nicht erfüllen darf sich der Betreiber schon mal "warm" anziehen.
Man darf davon ausgehen das der Betreiber der Bar gewaltig Probleme bekommt wenn sich herausstellt, abgesehen davon das der der 2. Fluchtweg (Notausgang) schwer erreichbar und wohl noch zugestellt war, das nachträglich noch großflächig, leicht entflammbare Materielien verbaut wurden. D.h. er darf sich sehr, sehr warm anziehen angesichts der daraus erfolgten Tragödie.