Also wenn es Dir hauptsächlich um die Gesetzlage zu Pools geht, die kann ich Dir sehr genau erklären:
für "piscines creusées dans la terre" - also eingelassene Pools, gilt: man muß immer eine "déclaration préalable de travaux" (die Arbeiten müssen vor Beginn bei der mairie angekündigt und beschrieben werden, keine Baugenehmigung nötig wenn unter 100 m², Gemeinde stimmt automatisch zu, wenn in der vorgegebenen Frist die Gemeinde keinen Einspruch erhebt) abgegeben werden. Über 100 m² muss ein "permis de construire" , eine Baugenehmigung beantragt werden, für einen gewerblich genutzten Pool gelten die Regelungen einer "piscine publique", damit verschärfen sich die Genehmigungsverfahren, die Sicherheitsausstattung und die Anforderungen an die Schwimmbadtechnik. Je nach Umfang des Vermietobjektes und je nach Gewerbeanmeldung kann dies auch auf Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zutreffen.
für "piscines hors sol) - also Pools die oberirdisch aufgebaut werden und somit wieder abbaubar sind, gilt: zwischen 10 und 100 m² ist keinerlei administrativer Vorgang nötig, jeder kann das machen (gleiches gilt auch für eingelassene Pools unter 10 m²). Zwei Dinge sind trotzdem zu beachten: eine "piscine hors sol" gilt nur als solche, wenn sie weniger als drei Monate pro Jahr im Garten steht und es gilt die für alle Pools geltende Regelung, dass ein Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze mit einem Nachbarn eingehalten werden muss. Aufblasbare Becken unter 10 m² werden gar nicht von der Regelung für Pools erfaßt, die "Dreierregel", drei Meter Abstand und max. drei Monate, sollte man sicherheitshalber trotzdem einhalten.
Sobald eine Gemeinde Restriktionen für die Wassernutzung veröffentlicht, dann darf ggf. ein Pool nicht mehr befüllt werden oder der Rasen ncht mehr gesprengt werden. Dies gilt unabängig davon, ob man "eau de ville" (Stadtwasser) verwendet oder eine eigene "forage" (Tiefbrunnen) betreibt. Meines Wissens war das dies Jahr nirgendwo nötig.
Ein Vermieter berechnet seinen Vermietpreis für einen "üblichen, normalen" Wasserverbrauch, deshalb wäre es vielleicht besser künftig einfach ein Objekt mit Pool anzumieten, das dann logischerweise ein klein wenig teurer ist, weil die Unkosten für den Betrieb des Pools (die auch unabhängig vom Wasserverbrauch ganz erheblich sind) einklakuliert sind. Bietet man einen kleinen Aufpreis an, dann werden die meisten Vermieter das Planschbecken akzeptieren, sofern sie die Wasserkapazität haben. Solche Dinge sind ja oft nur ein Kommunikationsproblem.
Deutsche Urlauber sind oft gar nicht so fixiert auf einen Pool oder eine Klimaanlage, Franzosen viel mehr - und weil die frz. Urlauber eben die deutlich größte Gruppe darstellen, entstehen jedes Jahr unzählige neue Pools.