Corsica Ferries: Entschädigung für Ausfall der Fähr-Überfahrt?

  • Einige Antworten auf obige Fragen finden sich hier:


    Rechte Schiffsreisende

    (Quelle: https://www.evz.de/reisen-verk…sen-und-kreuzfahrten.html


    Grundsatz:

    Sie können eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, wenn das Schiff mit Verspätung am Zielhafen eintrifft.

    Verdoppelt sich die Verspätung, stehen Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zu.

    ________________________________________________________________________________________

    - Einzelheiten findet Ihr im pdf Anhang

    - Hinweis: Ihr solltet Euch vorsichtshalber ein Protokoll mit genauen Angaben (4 "W" Fragen!) /event. Zeugen/ Wetterbedingenen etc. machen

    - unbedingt Fristen zur Geltendmachung einhalten!

    Das Wetter ist bei Corsica Ferries eine der Standart Ausreden. Daher: Forschen ob die anderen Fährgesellschaften gefahren sind und wenn ja wohin. Wetter dokumentieren.

    Geschäftssitz und Telefon sind hier im Forum zu finden

    • Offizieller Beitrag

    Soviel zur Theorie.

    Das Problem ist aber, dass man vor dem Umbuchen nach Storno eine Verzichtserklärung anklicken muss.

    Das dürfte zwar auch nicht koscher sein, müsste aber bestimmt eingeplant werden

  • Den Sachverhalt kann man vor Gericht klären. Die Frage ist doch, ob mit der angebotenen Umbuchung der entstandene Schaden ausgeglichen ist. Wenn dies der Fall ist entsteht Dir auch kein Nachteil. Ansonsten könntest Du die Frage klären ob diese Bestimmung im Angebot der CF sittenwidrig ist oder ob Du die Erklärung (unter Vorbehalt) abgibst um noch weiteren Schaden geltend zu machen. Dies alles solltest Du nur mit einem Juristen klären...

    Wir hatten eine kurzfristige Stornierung von Eurowings, keine Rückzahlung ,geklagt, in vollem Umfang beim Amtsgericht Düsseldorf gewonnen und haben die/unsere Anwaltskosten erstattet bekommen.

Zur Forenübersicht

Bitte diesem Link zur Forenübersicht folgen. Hier können auch neue Themen gestartet werden.