DAS kannst du jetzt eigentlich nur ironisch gemeint haben... oder bist du ernsthaft der Ansicht, daß die Mitgliedschaft im DAV automatisch mit Bergerfahrung und Können einhergeht?
Natürlich nicht ;) , ich meinte es so, das ich den Passus so interpretiere, dass der Aussprecher des Verbots scheinbar für Mitglieder bestimmter Sportvereine Ausnahmen erlaubt (und zwar als einzelne Privatperson und nicht als Anführer einer wie auch immer zusammengekommenen Gruppe). Details und ob so was wie Alpenverein dazugehört kenne ich freilich nicht, steht aber sicherlich im originalen Gesetzestext.
Ich kenne es ähnlich aus der slowakischen Hohen Tatra. Dort ist allen Touristen im Hochgebirge das Verlassen der markierten Wege verboten. Die Gipfel abseits dieser markierten Wege dürfen nur im Beisein eines zertifizierten Führer betreten werden - gegen ein üppiges Kleingeld freilich. Wer aber Mitglied eines der im Gesetz explizit genannten Bergsportvereins ist, darf trotzdem auch alleine losziehen, muss aber meines Wissens die Tour anmelden.