Aktuelle Probleme mit Buchungen + Corona (Januar 21)

  • Kurz vor der Einreise nach D haben wir überlegt, ob es einen "weniger benutzten" Grenzübergang als den üblichen bei Lauterburg gibt und sind einfach die Abfahrt Richtung Offenburg runter. Und wir konnten es eigentlich ger nicht fassen: von Grenze oder gar Grenzkontrollen keine Spur.

    Hallo Franziska, die Grenze nach und aus Frankreich ist offen. Kontrollen werden nur stichprobenartig (nicht nur direkt am Grenzübergang) durchgeführt. Deswegen wäre es ziemlich egal gewesen über welchen Grenzübergang es nach D bzw. F geht. Man muß natürlich alle möglichen Nachweise mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

  • Danke für eure Recherche

    Leider beantwortet das alles noch nicht meine Frage


    Deutscher (Franzosen natürlich genauso) mit Flug Strasbourg -> Abflug 6 Uhr -> wie kommt man zum Flughafen bei den Ausgangsbeschränkungen in DE und FR?

    Reicht der Flugbuchungsnachweis als besonderer Grund oder nicht

    • Offizieller Beitrag

    Reicht der Flugbuchungsnachweis als besonderer Grund oder nicht

    Laut Homepage des Flughafens in Strasbourg:


    Um unseren Flughafen zu erreichen und / oder zu verlassen, müssen Sie als Reisender zwingend im Besitz von ZWEI Dokumenten sein:


    • Ihr Flugticket, das als Nachweis der Reise dient

    • Ihre offizielle Reisegenehmigung, die Sie hier herunterladen können: https://www.gouvernement.fr/in…rus/ressources-a-partager


    Die Reisegenehmigung wäre wohl das Problem weil touristische Reisen in diesem Formular nicht ausnahmefähig sind.


    Nachdem aber ab Montag den 3. Mai die Reisebschränkungen innerhalb von Frankreich wegfallen sollen, würde ich sagen, dass für Flüge ab dem 3. Mai das Ticket als Nachweis ausreichen müsste.

  • Thomas hatte geschrieben:

    ab 3.5. Aufhebung der 10km Beschränkung, freies Reisen ist im Land tagsüber wieder möglich. Die nächtliche Ausgangssperre bleibt unverändert ab 19h bestehen, es gelten die bisherigen Ausnahmen, Läden (ausser Lebensmittel etc) bleiben


    Ist halt blöd wenn der Flieger um 6 Uhr geht und man ja Nachts anreisen muss


    Aber danke Gunther für deine Recherche und Mühe

  • Also, wenn Du ein Ticket hast und Du reist im Rahmen der Genehmigungen ist es ganz einfach. Dein Ticket ist Deine Autorisation um Dich auch während des Couvre feu zu bewegen. Man darf ja auch aus anderen Gründen sich während des Couvre feu bewegen... (Attestation NÖTIG!!!) Allerdings sollte der Grund der Reise auch belegbar sein, sonst kann man unter Umständen gerade am Flughafen gehörige Probleme bekommen, wie ich hier von diversen Secondärs gehört habe. Also wenn der Grund der Reise legitim ist, ist das Ticket ausreichender Grund sich zum Flughafen zu bewegen. Die dazu nötige Attestation muss man aber trotzdem ausfüllen.

    Attestation Couvre feu

    Achtung, das wird je nach Periode aktualisiert. Also nicht die Attestation bis zum 3. Mai nutzen wenn man z.Bsp. Nach dem 3. Mai unterwegs ist...

    Auch hier nochmal der Einfachheit halber der Plan de Deconfinement:

    Grüße von der Insel!

  • Also ich wäre mir jetzt nicht sicher ob man mit dem Ticket auch nach dem 3. Mai während der Sperrstundenzeiten zum Flughafen darf ...aus geschäftlichen, gesundheitlichen usw. ja ... aber nicht als Tourist. Glaube nicht mal das das ab dem 9. Juni möglich wäre da ja nach wie vor Sperrstunde . Nur halt später beginnend aber auch bis 6 Uhr in der Früh. Das Ticket zeigt die Ausnahmen auf. Mit Touri der zum Flieger will ist nix dabei. Und auch keine Ausnahme für Rückreise zum 1. Wohnsitz im Ausland.

  • Bleibt noch die Ausgangssperr in DE

    ....da musst Du halt erst mal in einem Landkreis einreisen in dem es keine Ausgangssperre gibt. Und wenn es in Deinem Zuhauselandkreis auch keine Ausgangssperre gibt ... als Beispiel jetzt mal LK Göttingen ... dann musst Du etwas planen. Aktuelle Ausgangssperrenkarte und dann geht es ganz einfach: Luxemburg-Belgien-Niederlande - Einreise nach D dann z.B. im LG Leer und dann hätte man aktuell verschiedene Möglichkeiten z.B. durch den LK Rotenburg und schon ist man bald im LK Göttingen ... also alles kein Problem §"!((

    ...ach so und bitte nicht vergessen ...sollte Ihr zwei Haushalte mit vier Personen gemeinsam in einem Auto sein gilt diese Route auch außerhalb der Ausgangssperrezeit :dash:

  • Also faktisch haben wir in Deutschland mit der Ausgangssperre überall, wo sie gilt, auch ein Nachtreiseverbot

    ja, LK A unter 100 ... LK C unter 100 ...man mauß aber durch LK B (über 100) um von A nach C zu kommen. Da Durchreise bei Ausgangssperre untersagt geht es nicht. Und, wollte man tagsüber von A nach C mit zwei Hausständen a 2 Personen im Auto ... untersagt. Man müsste mit 2 Autos fahren :cabezazo:

  • ja, LK A unter 100 ... LK C unter 100 ...man mauß aber durch LK B (über 100) um von A nach C zu kommen. Da Durchreise bei Ausgangssperre untersagt geht es nicht. Und, wollte man tagsüber von A nach C mit zwei Hausständen a 2 Personen im Auto ... untersagt. Man müsste mit 2 Autos fahren :cabezazo:

    Ja das ist so , und der Knaller ist, dass heute in den Medien steht, dass man damit "tausende Leben gerettet" hat. Wohlgemerkt 10 Tage nach dem Start der "Notbremse", wo es doch sonst immer monatelang hieß, die Auswirkungen neuer Regelungen machen sich frühestens zwei Wochen bei den Infektionszahlen und frühestens vier Wochen bei der Intensivbettenbelegung bemerkbar... :dash:

  • Ja das ist so , und der Knaller ist, dass heute in den Medien steht, dass man damit "tausende Leben gerettet" hat. Wohlgemerkt 10 Tage nach dem Start der "Notbremse", wo es doch sonst immer monatelang hieß, die Auswirkungen neuer Regelungen machen sich frühestens zwei Wochen bei den Infektionszahlen und frühestens vier Wochen bei der Intensivbettenbelegung bemerkbar... :dash:

    Weil die "Bundesnotbremse" ja nur den bundesweiten Mindeststandard festschreibt, der ja im wesentlichen schon anlässlich der MPK am 8. März vereinbart und mehr oder weniger strikt in Landesverordnungen umgesetzt worden war, ist das kein Widerspruch.

    Die bundesweite Regelung wurde ja nur für nötig erachtet, weil einige Länder das Vereinbarte sehr größzügig ausgelegen wollten.

    Für die Allermeisten hat der vorletzte Samstag nur unwesentliche, jedenfalls kaum strengere Regeln gebracht.

    Lediglich ein paar "Modellinseln" wie z.B. Tübingen und das Saarland mussten aufgrund der Bundesnotbremse wieder zumachen.

  • Weil die "Bundesnotbremse" ja nur den bundesweiten Mindeststandard festschreibt, der ja im wesentlichen schon anlässlich der MPK am 8. März vereinbart und mehr oder weniger strikt in Landesverordnungen umgesetzt worden war, ist das kein Widerspruch.

    Die bundesweite Regelung wurde ja nur für nötig erachtet, weil einige Länder das Vereinbarte sehr größzügig ausgelegen wollten.

    Für die Allermeisten hat der vorletzte Samstag nur unwesentliche, jedenfalls kaum strengere Regeln gebracht.

    Lediglich ein paar "Modellinseln" wie z.B. Tübingen und das Saarland mussten aufgrund der Bundesnotbremse wieder zumachen.

    Na ja, wenn auch einige Regelungen vorher gegolten haben mögen, so hat die Bundesnotbremse zumindest in Hessen und sicher auch einigen anderen Bundesländern zu einigen Verschärfungen geführt. Für unseren Landkreis gilt seither die Ausgangssperre (selbige wurde 8-10 Tage zuvor vom Verwaltungsgericht gekippt), die Kitas laufen nur noch in Notbetreuung und die Schulen unterrichten fast ausschließlich im Distanzunterricht.


    Die sinkenden Zahlen sind derzeit in erster Linie/ fast ausschließlich durch Impffortschritt zu erklären und vielleicht durch eine größere Vorsicht unter der Bevölkerung, da vor 2-3 Wochen ja massiv vor einer ganz schlechten Entwicklung gewarnt wurde. Die genauen Effekte wird man nicht herausfinden, da hierzu viel zu wenig Daten erhoben werden. Die Ausgangssperre kann es aber eigentlich nicht sein, denn die hatten wir hier vor ca. 3 Wochen und da ist nun überhaupt kein oder zumindest kaum ein Effekt erkennbar gewesen. So ehrlich muss man sein. Ebenso lässt sich das Sinken der Zahlen seit nunmehr 6 Tagen sicher nicht durch eine seit gerade mal 9 Tagen geltende Ausgangssperre erklären. Und die Kita-Schließungen gelten sogar erst seit 6 Tagen. Im Prinzip müssten die Zahlen jetzt nochmal massiv zurückgehen, da die Effekte der Maßnahmen nun erst richtig greifen dürften. Hoffen wir mal darauf!

  • Ja das ist so , und der Knaller ist, dass heute in den Medien steht, dass man damit "tausende Leben gerettet" hat. Wohlgemerkt 10 Tage nach dem Start der "Notbremse", wo es doch sonst immer monatelang hieß, die Auswirkungen neuer Regelungen machen sich frühestens zwei Wochen bei den Infektionszahlen und frühestens vier Wochen bei der Intensivbettenbelegung bemerkbar... :dash:

    Gerettete Menschenleben und fallende Zahlen sind in diesem Fall eine tolle Botschaft. Aber sind sie auf die "Notbremse" zurückzuführen? Alleine auf Grund der kurzen Zeit seit Inkrafttreten derselben, halte ich das, nach allem was vorher gesagt wurde (>14 Tage), für schlicht ausgeschlossen. Offenbar wird alles nach Gutdünken "passend" gemacht.


    Viele Grüße


    Jürgen

  • Gerettete Menschenleben und fallende Zahlen sind in diesem Fall eine tolle Botschaft. Aber sind sie auf die "Notbremse" zurückzuführen? Alleine auf Grund der kurzen Zeit seit Inkrafttreten derselben, halte ich das, nach allem was vorher gesagt wurde (>14 Tage), für schlicht ausgeschlossen. Offenbar wird alles nach Gutdünken "passend" gemacht.


    Viele Grüße


    Jürgen

    Diese "Bundesnotbremse" ist doch ein Symbolthema. Wer sich ein bisschen mit der Chronologie der Ereignisse sowie der Gesetzgebung beschäftigt, wird feststellen, dass inhaltsähnliche Landesverordnungen schon längst erlassen waren; das Ganze basierend auf den Ergebnissen der teilweise verunglückten MPK vom 23.3. aber im Grunde schon angelegt in der Vorläuferveranstaltung vom 8.3., als beschlossen wurde, bei Inzidenzen über 100 wieder zum status quo ante zurückzukehren, also das, was seit Anfang Januar galt.

    Die "Bundesnotbremse" ist nur der verbindliche Rahmen für alle. Nicht umsonst hat MP Weil aus Niedersachsen (übrigens ein Kritiker der Ausgangssperre) in der entscheidenden Bundesratssitzung vor knapp zwei Wochen sinngemäß gesagt, dass sein Land dem Gesetz zustimme, nicht weil man von der bundesweit verbindlichen Lösung überzeugt ist, sondern weil sie nicht schadet, sprich: egal ist.


    Mir kommt die Debatte um diese "Notbremse" so vor wie die um Merkels Satz "Wir schaffen das". Endlich hat man einen Begriff, einen Satz, ein Datum, an dem man sich abarbeiten und in dem man jedes persönliche Unbehagen über diese Situation spiegeln kann.


    Philipp (der das "Corona"-Management in vielen Punkten miserabel findet, aber nicht zu jedem Politik-Bashing bereit ist)

  • Die Chronologie beginnt schon weit früher: Wir erinnern uns an die vielen MPK zu Anfang des Jahres,wjo jedesmal vom Bund ein Stufenfahrplan erwartet und gefordert wurde. Was kam vom Bund? Nichts! Das Maß war voll, als die vielgerühmte und stets als Ziel ausgegebene 50er Inzidenz Anfang Februar in greifbare Nähe rückte und da die Frau Merkel kurzerhand die 35 als neues zu erreichendes Ziel herausgab. Erst in diesem Moment hatten die Ministerpräsidenten "die Nase voll" und haben eigene Regeln auf den Weg gebracht. Und das ist ja auch Sinn vom Föderalismus und Demokratie: Der Wettbewerb der Ideen! Und da waren angesichts der Umstände recht gescheite Ideen dabei: Der Großfeld-Versuch im Saarland zum Beispiel, bei dem ja hätte herauskommen können, was das ganze Gelockdowne überhaupt bringt bzw. wie sich das vermeiden lässt. Oder nehmen wir Sachsen, wo Verschärfungen nicht nur an Inzidenzen, sondern mehr noch an die Bettenbelegung gekoppelt war.


    Und was haben wir nun? Eine völlig sinnbefreite Ausgangssperre, die mit Ansage vorm Verfassungsgericht gelandet ist und in meinem Umfeld keiner Ernst nimmt. Ein Ermächtigungsgesetz, dass diejenigen, die sich gescheite Gedanken gemacht haben (die Länder), zur Untätigkeit verdammt und demjenigen, der bisher jede übertragene Aufgabe versemmelt hat (der Bund), die Macht gegeben hat. Ein wiedermal in Europa isoliertes Deutschland, weil keiner sonst diesen Weg mitgeht.


    Viele Grüße,
    Fren

  • Mir kommt die Debatte um diese "Notbremse" so vor wie die um Merkels Satz "Wir schaffen das". Endlich hat man einen Begriff, einen Satz, ein Datum, an dem man sich abarbeiten und in dem man jedes persönliche Unbehagen über diese Situation spiegeln kann.

    Ich „arbeite“ mich daran sicher nicht ab! Wenn ich aber heute lese, dass man davon spricht, dass die Bundesnotbremse Wirkung zeigt, dann muss ich mich nach allem was ich bisher gelernt habe schon fragen. Der 28b IfSG ist heute (03.05.21) vor 10 Tagen in Kraft getreten. Da es bis zu 4 Wochen dauert, bis sich neue Infektionen in den Zahlen auf den Intensivstationen auswirken, halte ich diese Aussage, so schön sie ist, für nichts anderes als Opportunismus gegenüber dieser Maßnahme (die ich im Übrigen zwar nicht vorbehaltlos unterstütze, aber selbstverständlich einhalte).

  • Und eine Quarantäne - die, wie lange noch bleibt??? Aber wir wählen ja bald- dementsprechend werden wir demnächst mit Boni bedacht- das kommt- und dann ist die Pandemie erstmal vergessen......bis Oktober.....Es gibt sie- aber diese unverhältnismäßigen Regelungen, die sich über Nacht ändern, sind für mich ein Zeichen der Hilflosigkeit, anders kann man so manche Regel nicht mehr erklären :dash:

  • Ein wiedermal in Europa isoliertes Deutschland, weil keiner sonst diesen Weg mitgeht.


    Viele Grüße,
    Fren

    Die Aussage kapier ich nicht! Wenn ich mir anschaue, welche Probleme hier in Frankreich aufgeführt werden, noch weniger.

    Ich habe heuer im Frühjahr 12 Ski- und Schneeschuhtouren gemacht, wo ich in den deutschen Alpen wollte. Gut, ich konnte nicht Österreich, aber in Bayern gings. Mein Kumpel machte eine Woche Skiurlaub im Engadin, bei der Rückreise musste er halt eine Woche in Quarantäne. In Italien waren sie eingesperrt, in Frankreich auch.

    Wieso sind wir in Europa isoliert?


    Und der Begriff "Ermächtigungsgesetz" ist in diesem Zusammenhang völlig daneben.

    Vielleicht informierst du dich besser, bevor du so etwas schreibst:

    "Infektionsschutzgesetz vs. Ermächtigungsgesetz

    Ein Ermächtigungsgesetz ist im juristischen Sinn ein Gesetz, das parlamentarische Rechte an Regierungen überträgt. Dies ist beim Infektionsschutzgesetz der Fall. Der Begriff ist aber im deutschen Sprachgebrauch eindeutig mit der Nazi-Zeit konnotiert. Mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen.

    Der Vergleich zwischen dem damaligen Ermächtigungsgesetz und dem heutigen Infektionsschutzgesetz verharmlost nicht nur die NS-Verbrechen, die während Hitlers Diktatur stattfanden. Er ist auch faktisch nicht korrekt. Für Hitlers Ermächtigungsgesetz wurde 1933 die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Die Mandate von verhafteten KPD-Abgeordneten wurden annulliert, um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Außerdem waren bewaffnete SA- und SS-Leute bei der Abstimmung anwesend. Im Gegensatz dazu verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Infektionsschutzgesetz durch einen ordentlichen Beschluss.

    Eingriff in die Grundrechte

    Die einzige Gemeinsamkeit: Sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch Hitlers Ermächtigungsgesetz von 1933 greifen in die Grundrechte ein. Allerdings war Hitlers Gesetz sachlich unbegrenzt und zeitlich auf vier Jahre ausgedehnt. Staatsrechtler und Parlamente haben beim Infektionsschutzgesetz Zweifel, ob Abgeordnete an den konkreten Maßnahmen im Vorfeld oder im Nachhinein ausreichend mitwirken können. Dennoch: Das IfSG kann jederzeit durch Parlamentsbeschluss außer Kraft gesetzt werden und ist thematisch auf die Pandemie begrenzt. Die Gesetze, die mithilfe des EG beschlossen wurden, durften unter den Nationalsozialisten explizit gegen die damalige Verfassung verstoßen. Beim IfSG ist das nicht so, hier ist eine Überprüfung durch Gerichte jederzeit möglich." https://www.br.de/nachrichten/…t-gewinnen-wollen,SGhFRl8

  • Hallo WHans, auf deinen Vergleich mit dem Dritten Reich möchte ich mich nicht einlassen, da er nicht passt und daneben ist. Vielleicht gefällt dir ja "Notstandsgesetz" besser, aber dann denkt der nächste vielleicht an die Weimaer Republik, wo es derer bekanntlich viele gab, was leider maßgeblich zum Untergang dieses deutschen Demokratie-Versuches führte... Das Prinzip ist jedenfalls jetzt das gleiche: Etwas, was vom Grundgesetz bzw. der Verfassung aus gutem Grund nicht vorgesehen ist, wird trotzdem gemacht. Im aktuellen Fall: Entmachtung der Länder und Machtübertragung an den (in meinen Augen unfähigen) Bund.


    Einigen wir uns darauf, dass "Ermächtigungsgesetz" genauso Framing ist wie "Notbremse" und "Wellenbrecher-Lockdown"?


    Mit dem "isoliert" spiele ich darauf an, das sich keiner so verbissen ausschließlich und per Gesetz an Inzidenzen bindet. Alle anderen Ländern betrachten die Gesamtlage und verhindern Öffnungsstrategien (wie im Saarland z.B.) nicht von vornherein. Der Öffnungsplan für Österreich ging ja vor kurzem durch die Medien und auch das arg gebeutelte Tschechien öffnet ab Mitte Mai weiter, ausdrücklich fällt dort das Wort "inzidenzunabhängig". Desgleichen in Frankreich, siehe weiter vorn im Thread, und da liegen die Zahlen doppelt so hoch wie hierzulande. Warum wir dem Fetisch Inzidenz trotzdem weiter folgen (müssen) und keine Anstalten machen, andere Lösungen zu suchen und auszuprobieren werde ich nie verstehen.

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