Nachdem die Überfahrt in internationalem Gewässer durchgeführt wird, ist die Mitnahme eines gültigen Reisedokumentes (Reisepass/Personalausweis) obligat.
Eine Diebstahlbestätigung der Polzei ersetzt dieses leider eben nicht.
Als Bsp. Wer von Wien nach Bratislava mit dem Schiff fahren will, wird ohne gültiges Reisedokument nicht befördert, weil die Donau als internationales Gewässer gilt.