Hallo Gila, hast du mal -unverbindlich- bei deiner Krankenversicherung nachgefragt.. Warum wirst du fragen.. Weil in vielen KV die Behandlung ausgeschlossen ist, wenn ich den "Empfehlungen des Auswärtigen Amts" zu wider handle und ich mich absichtlich in ein Risikogebiet begebe.... das gilt auch für den Zahnarztbesuch vor Ort oder andere ärztliche Leistungen. Woher ich das weiß.. aus Schulungen im THW (Teil des BMI) für die Auslandseinsätze des THW. Die Helfer sind während und bis zu 6 Wochen nach dem Einsatz über den Bund 1:1 abgesichert.
Gute Zeit